(sda) Der Verkehrs-Club der Schweiz (VCS) und die Verkehrssicherheitsstiftung Roadcross sind unzufrieden mit den Lockerungen der Strafbestimmungen für Raser durch die Eidgenössischen Räte. Letztere überlegt sich sogar ein Referendum und bedauert, die Raser-Initiative zurückgezogen zu haben.

Als "Rückschlag im Kampf gegen Autoraser" bezeichnete der VCS am Dienstag in einer Mitteilung die Senkung der minimalen Ausweisentzugsdauer von heute 24 auf neu noch 12 Monate. Er begrüsst dagegen, dass die Räte die Velohelmpflicht für Jugendliche nicht ins revidierte Gesetz aufgenommen haben. Eine Helmpflicht hätte negative Auswirkungen auf die Velonutzung von Jugendlichen.

Freuen tut sich der VCS über das Nein des Ständerates zur Möglichkeit, Motorräder neu auf Trottoirs parkieren zu dürfen, wie dies der Nationalrat möchte. Das schaffe nur unnötige Konflikte zwischen Zweiradfahrern und Fussgängerinnen.

Bereits vor der Debatte in der kleinen Kammer hatte Roadcross in einer Mitteilung auf korrigierende Beschlüsse gehofft. Mit der Abschwächung der Mindeststrafen bei Raserdelikten werde dem "Via sicura"-Programm der Zahn gezogen und Raser würden geschützt. Niemand werde aus Versehen zum Raser. Und fahrlässige Raserei sei juristisch kein Raserdelikt.

Willi Wismer, Stiftungsratspräsident von Roadcross Schweiz, zeigte sich in der Mitteilung überzeugt, dass Via sicura durch die Abschwächung der Mindeststrafen wirkungslos wird und Raserdelikte wieder zunehmen. Im Nachhinein scheine es ein Fehler gewesen zu sein, das Roadcross die Initiative "Schutz vor Rasern" zurückgezogen hat. "Ein Referendum werden wir uns im Fall einer Abschwächung durch den Ständerat auf jeden Fall sehr gut überlegen". Eine solche hat die kleine Kammer am Dienstag beschlossen.