(sda) Das Parlament hat die Nachrüstung der Rechtsgrundlagen für militärische Informationssysteme verabschiedet. Die aktuellen Grundsätze zur Bearbeitung von Personendaten genügen den heutigen datenschutzrechtlichen Vorgaben nicht mehr.

Die revidierten Rechtsgrundlagen sollen laut Verteidigungsministerin Viola Amherd am 1. Februar 2023 in Kraft treten. Die Anpassungen betreffen militärische und nichtmilitärische Informationssysteme, die das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) betreibt.

Der Nationalrat hiess die Vorlage am Donnerstag mit 172 zu 0 Stimmen und bei einer Enthaltung gut. Damit ist das geänderte Gesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) bereit für die Schlussabstimmung.

Geregelt wird darin die Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten und Persönlichkeitsprofilen. Mit der Weiterentwicklung der Armee haben sich Strukturen, Organisation und Prozesse in der Armee grundlegend geändert.

Um diese Personendaten entsprechend diesen neuen Bedürfnissen bearbeiten zu dürfen, verlangt das Datenschutzrecht eine gesetzliche Grundlage. Diese ist im Bundesgesetz über die militärischen Informationssysteme (MIG) aktuell noch nicht enthalten.

Die Änderungen betreffen etwa die Neuregelung der Dauer der Datenaufbewahrung, die erleichterte Datenübermittlung mittels Abrufverfahren, Schnittstellen oder elektronischer Portale und die Beschaffung oder Bekanntgabe von Personendaten an weitere Stellen.