Eine entsprechende parlamentarische Initiative der SP-Fraktion mit dem Titel "Schweizerin oder Schweizer ist, wer hier lebt" wurde mit 123 zu 68 Stimmen abgelehnt. Das Geschäft ist somit erledigt.
SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (AG) machte für die Initiative geltend, dass über ein Viertel der ständigen Wohnbevölkerung der Schweiz nicht Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger sei. Das schaffe ein zentrales demokratiepolitisches Problem. Wer vonGesetzen betroffen sei, solle diese vorgängig mitgestalten können.
Die von der SP vorgeschlagene und von den Grünen unterstützte Lösung hätte die Frage des Bürgerrechts vom Geburtsort oder der Staatsangehörigkeit der Eltern getrennt und an den realen Lebensmittelpunkt gekoppelt. Dafür wäre eine Verfassungsänderung nötig gewesen.
Bürgerliche verweisen auf "bewährte Integrationspolitik"
Wer heute ein Gesuch um Einbürgerung stellen will, muss mindestens zehn Jahre in der Schweiz gelebt haben und davon mindestens drei in den letzten fünf Jahren vor Einreichung des Gesuchs. Die Aufenthaltsjahre zwischen dem 8. und dem 18. Lebensjahr werden dabei doppelt gerechnet.
Dabei soll es gemäss der bürgerlichen Mehrheit im Nationalrat bleiben. Das Schweizer Bürgerrecht solle an Personen erteilt werden, welche sich in der Schweiz gut integriert haben, sagte Kommissionssprecher Gregor Rutz (SVP/ZH).
Die aktuelle Integrationspolitik habe zum Ziel, dass in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer sich mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut machen könnten. Das habe sich bewährt. Die Erlangung des Schweizer Bürgerrechts muss laut Rutz nicht nur mit Rechten, sondern auch mit Pflichten einhergehen.
Der Entscheid des Nationalrats fügt sich in eine Reihe ähnlicher Beschlüsse ein. Ebenfalls in der Sommersession lehnte die grosse Kammer zwei parlamentarische Initiativen ab, die Ausländerinnen und Ausländern nach fünf Jahren in der Schweiz mehr Mitbestimmungsrechte gewährt hätten.