(sda) Für Bauen ausserhalb der Baugebiete hat der Ständerat neue Regeln beschlossen. Die Zahl der Bauten und bebauten Flächen ausserhalb von Bauzonen soll nicht steigen, die Kantone aber dennoch Spielraum für eigene Entscheidungen erhalten.

Der Ständerat verabschiedete am Donnerstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes mit 42 zu 0 Stimmen. Die Vorlage will er als indirekten Gegenvorschlag der Landschaftsinitiative entgegen stellen. Die Umweltkommission (Urek-S) hatte wesentliche Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen.

Herzstück der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel für Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen müssen, dem Bund regelmässig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.

Erfassen müssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Gebäude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpläne nicht innert fünf Jahren entsprechend an, dürfen sie ohne Kompensation keine neuen Gebäude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.

Spielraum mit Spezialzonen

Ausserhalb der Bauzonen will der Ständerat nicht nur die Zahl der Gebäude stabilisieren, sondern auch die Bodenversiegelung - also wasserdicht befestigte Flächen - in ganzjährig bewirtschafteten Gebieten. Eine Ausnahme will er für die Landwirtschaft und - auf Antrag einer Minderheit - auch für touristische Aktivitäten machen.

Den Kantonen gibt es Spielraum: Um wirtschaftliche Entwicklungen zu ermöglichen, können sie ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zulassen. Dafür gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.

Die Kommissionsmehrheit hätte dies nur für Berggebiete zulassen wollen. Der Rat folgte aber einer Minderheit und gab das Instrument allen Kantonen in die Hand. "Gemäss Bundesamt für Statistik umfasst das Berggebiet 71 Prozent der Landesfläche", sagte Minderheitsvertreter Daniel Fässler (Mitte/AI).

Die Kantone können für die Gebiete ausserhalb von Bauzonen zusätzliche Einschränkungen erlassen. Das entschied der Ständerat auf einen Minderheitsantrag und gab den Kantonen gegenüber dem Kommissionsantrag zusätzliche Kompetenzen.

Der Rat entschied zugleich dass das revidierte Gesetz ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative ist. Die Mehrheit der Umweltkommission hätte dies nicht gewollt, unterlag aber mit 19 gegen 22 Stimmen.

Lisa Mazzone (Grüne/GE) sprach sich namens der Minderheit dafür aus. Das sei von Anfang an so geplant und für die Vernehmlassung kommuniziert worden. Es solle entweder die Initiative oder das revidierte Gesetz geben und dies den Initianten signalisiert werden.

Umweltministerin Sommaruga erwiderte, die Vorlage habe gegenüber der Initiative einen klaren Mehrwert. Der Bundesrat habe aufgrund der Anträge der Kommission auf einen eigenen Gegenvorschlag verzichtet. Daniel Fässler (Mitte/AI) hingegen hielt es nicht für richtig, die Vorlage an den Rückzug der Initiative oder ein Nein zu knüpfen.

Nein zu Initiative

Zur Landschaftsinitiative selbst beschloss der Ständerat eine Nein-Empfehlung, mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine rot-grüne Minderheit hatte die Initiative unterstützt. Auch der Bundesrat hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen.

Die Volksinitiative "Gegen die Verbauung unserer Landschaft (Landschaftsinitiative)" will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen dafür sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Gebäude und die von diesen beanspruchte Fläche nicht zunehmen.

Neubauten ausserhalb des Baugebiets müssen laut Initiative für die Landwirtschaft erforderlich oder aber standortgebunden sein. Ökonomiegebäude von Bauernhöfen dürfen nicht für Wohnzwecke umgenutzt werden. Landwirtschaftsfremde gewerbliche Nutzungen sind laut Initiativtext nicht zulässig.