(sda) Der Bundesrat soll, mit Blick auf künftige Krisen und als Lehre aus der Covid-19-Pandemie, Rechtsgrundlagen zur Einsetzung eines Fach-Krisenstabes ausarbeiten. Das verlangt der Nationalrat.

Er hiess am Montag mit 129 zu 51 Stimmen aus der SVP-Fraktion eine Motion seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK-N) gut. Eingereicht hatte sie die Kommission im Mai, im Zusammenhang mit einem Bericht, in dem sie die zu passive Rolle und unkoordinierte Massnahmen des Bundes zum Beginn der Pandemie im ersten Halbjahr 2020 kritisierte.

Aussprachepapier angekündigt

Die mit der Motion geforderten Rechtsanpassungen betreffen die Einsetzung des Krisenstabes sowie die Festlegung von dessen Aufgaben, Führungsstrukturen, Schnittstellen mit dem Bundesrat und den anderen Akteuren des Krisenmanagements, finanzielle und personelle Ressourcen und auch die Kommunikation.

Der Bundesrat stellte sich gegen die Motion, auch wenn er das Anliegen für berechtigt hält. Er will die Krisenorganisation insgesamt unter die Lupe zu nehmen. Arbeiten, um den Einstieg in eine Krise zu verbessern, seien bereits im Gang, sagte Bundeskanzler Walter Thurnherr. "Es ist inzwischen bekannt, was gut lief und was weniger gut lief."

Bis Ende März 2023 sollen das Verteidigungsdepartement und die Bundeskanzlei ein Aussprachepapier mit Varianten für eine Verbesserung des Krisenmanagements vorlegen. Darin eingeschlossen sind nach Angaben des Bundesrats auch Fach-Krisenstäbe.

Im Ständerat noch hängig

Mit dem Anliegen wird sich - voraussichtlich in der laufenden Session - auch der Ständerat befassen. Ihm liegt eine gleich lautende Motion seiner eigenen Geschäftsprüfungskommission vor. Wird auch sie angenommen, muss sich der Bundesrat an die Arbeit machen.

Mit einem mit einer Gegenstimme überwiesenen Postulat seiner GPK verlangt der Nationalrat zudem vom Bundesrat, bis 2023 mit allen betroffenen Akteuren "eine kritische Gesamtbilanz seiner Krisenorganisation in der Pandemie" zu erstellen.

Der Bundesrat soll prüfen, welche Änderungen an den das Krisenmanagement betreffenden Rechtsgrundlagen, Vorgaben, Weisungen, strategischen Plänen und Konzepten nötig sind. Der Bundesrat hatte auch hier Ablehnung beantragt, auf Grund der laufenden Arbeiten.

Ein im Wortlaut gleiches Postulat liegt dem Ständerat vor. Die Schwesterkommission der kleinen Kammer hat es eingereicht.