Der Nationalrat besteht zum einen darauf, auch optionale Zusatzkäufe in Videospielen und Apps - sogenannte Mikrotransaktionen - im Gesetz zu regeln. Mit 103 zu 82 Stimmen bei acht Enthaltungen hielt er an einem früheren Beschluss fest.
Der Ständerat möchte die Bestimmung streichen, ebenso wollten dies SVP und FDP. Letztlich liege es in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihren Kindern erlaubten, Kreditkarten zu benutzen, sagte Verena Herzog (SVP/TG) namens ihrer Fraktion.
Mikrotransaktionen seien eine fiese Masche, hielt ihr Simon Stadler (Mitte/UR) entgegen. Kinder und Jugendliche würden für den Kauf eines Spiels begeistert, erhielten es aber nicht vollständig. Dies fördere auch die Abhängigkeit.
Bund soll Medienkompetenz fördern
Zudem möchte der Nationalrat das zuständige Bundesamt gesetzlich dazu verpflichten, Massnahmen zur Förderung der Medienkompetenz und der Prävention zu ergreifen. Mit 107 zu 82 Stimmen bei vier Enthaltungen sprach er sich dagegen aus, wie vom Ständerat beschlossen auf die Vorgabe zu verzichten.
Es handle sich nicht um eine Bundesaufgabe, kritisierte Herzog ohne Erfolg. Prävention sei für einen effektiven Jugendschutz zwingend, sagte dagegen Sandra Locher Benguerel (SP/GR) namens ihrer Fraktion.
Weiter will die grosse Kammer die für die Umsetzung der Jugendschutz-Massnahmen zuständigen Organisationen weiterhin verpflichten, Expertinnen und Experten dauerhaft als Mitglieder einzubeziehen. Der Ständerat wollte eine solche Pflicht nur bei der Erarbeitung der entsprechenden Konzepte.
Eine Minderheit der Nationalratskommission wollte ihm darin folgen. Die Bestimmung widerspreche dem Prinzip, sich auf bestehende Branchenorganisationen zu stützen, sagte Simone de Montmollin (FDP/GE). Jugendschutz dürfe nicht nur Sache von Branchenvertretern sein, wandte dagegen Locher Benguerel ein.
Umstrittenes Mindestalter
Zwei weitere Differenzen räumte der Nationalrat aus: Dabei geht es einerseits um die Frage, unter welchen Voraussetzungen begleitete Kinder und Jugendliche im Kino Filme sehen dürfen, die sie allein nicht ansehen dürften. Der Nationalrat wollte ursprünglich, dass in diesem Fall die Altersgrenze um höchstens zwei Jahre unterschritten werden darf. Der Ständerat hatte diese Bestimmung in der Sommersession gestrichen, nun schloss sich die grosse Kammer dem Entscheid mit 107 zu 86 Stimmen ohne Enthaltungen an.
Bundesrat Alain Berset warnte vergeblich, es sei wichtig, dass ein Mindestalter nicht beliebig unterschritten werden könne. Hier gehe es um den Kern der Vorlage. Unterstützung erhielt er von SP, Mitte, Grünen und Grünliberalen. Der Ständerat habe das Gesetz abgeschwächt, sagte Valentine Python (Grüne/VD).
Bei der genauen Ausgestaltung der Regeln für die Teilnahme an Videospiel-Turnieren räumte der Nationalrat ebenfalls eine Differenz zum Ständerat aus. Einverstanden war er auch damit, im Gesetz durchgängig von Branchen- statt von Jugendschutzorganisationen zu sprechen.
Bund greift nur subsidiär ein
Ziel der Vorlage ist es, Minderjährige vor Medieninhalten in Filmen und Videospielen zu schützen, die ihre Entwicklung gefährden könnten. Dabei geht es insbesondere um Darstellungen von Gewalt und Sexualität sowie bedrohliche Szenen.
Das Gesetz für Anbieter von Filmen, Videospielen und entsprechenden Internet-Plattformen regelt etwa, wie sie ihre Produkte kennzeichnen müssen und was sie zur Alterskontrolle tun müssen. Heute ist der Jugendschutz weitgehend Sache der Kantone.
Der Bundesrat schlägt eine Co-Regulierung zwischen Branchenakteuren und Jugendschutzorganisationen vor, ergänzt mit Fachexperten. So können die Akteurinnen und Akteure die Detailregulierungen der Film- und Videospielbranchen selber entwickeln.
Finden die Branchen keine Lösung, kann der Bundesrat selber Regeln erlassen. Die Kantone sollen gemäss Entwurf mit Testkäufen kontrollieren, ob die Alterskennzeichnungen auf den Produkten angebracht sind und ob die Alterskontrolle in den Geschäften oder Kinos durchgeführt wird.
Das Geschäft geht zurück an den Ständerat.