(sda) Der Nationalrat will Hobbygärtnerinnen und -gärtnern Pestizide nicht wegnehmen, ihnen den Griff danach aber erschweren. Sie sollen Pflanzenschutzmittel nur noch anwenden dürfen, wenn sie eine entsprechende Ausbildung haben.

Nichtberufliche Anwender sollen Pestizide nur noch kaufen dürfen, wenn sie eine angemessene Ausbildung dafür haben, analog zu den Kursen für Berufsleute. Der Nationalrat hiess am Mittwoch eine entsprechend geänderte Motion von Ständerätin Maya Graf (Grüne/BL) mit 107 zu 84 Stimmen gut. Der Vorstoss geht zurück an den Ständerat.

In ihrer anfänglichen Form hatte die Motion den Gebrauch von Pestiziden stärker einschränken wollen. Freizeitgärtner hätten demnach nur noch für Menschen, Insekten und Gewässerlebewesen ungiftige Substanzen anwenden dürfen, die auf einer Liste des Bundes stehen. Pestizide für den Hobbygarten hätten zudem nur noch in kleinen Gebinden gebrauchsfertig verkauft werden dürfen.

Der 2017 verabschiedete Aktionsplan Pflanzenschutz umfasse auch Produkte für nichtberufliche Verwender von Pestiziden, begründete die Mehrheit der Wirtschaftskommission des Nationalrates (WAK-N) den neu vorgeschlagenen Weg. Es gebe bereits eine Liste von Produkten, die sich für die Anwendung im Privatgarten eigneten.

Seit dem 1. Januar 2021 dürfen Pflanzenschutzmittel, die beruflichen Verwenderinnen und Verwendern vorbehalten sind, an Hobbygärtner nicht mehr verkauft werden. Weitere Arbeiten seien im Gang, so die Mehrheit.

Berset warnt vor Aktivismus

Der Bundesrat blieb trotz der Änderung bei seinem Nein. Innenminister Alain Berset warnte den Rat vor Aktivismus. Er habe einige Zweifel am Kurs-Obligatorium für Hobbygärtner, die möglicherweise einmal im Jahr ihre Rosenstöcke mit einem Pflanzenschutzmittel behandeln wollten. Das sei unverhältnismässig.

Vertreterinnen und Vertreter von SP, Grünen und GLP wollten die Motion mit dem anfänglichen Wortlaut überweisen und Hobbygärtnern damit toxische Pflanzenschutzmittel ganz wegnehmen. SVP- und FDP-Vertreterinnen und Vertreter wiederum beantragten, die Motion abzulehnen.

Zehn Prozent aller verkauften Pestizide würden in Privatgärten versprüht, hatte Motionärin Graf geltend gemacht. Das seien rund 200 Tonnen von teilweise hochgiftigen Wirkstoffen. Die nötigen Fachkenntnisse fehlten Hobbyanwendern oft, und viele seien über die Verbote und Vorschriften zum Umgang mit Pestiziden nicht informiert.