Die kleine Kammer folgte mit 25 zu 16 Stimmen bei 2 Enthaltungen ihrer vorberatenden Kommission. Diese unterstütze zwar das übergeordnete Anliegen der Initiative, gegen sexuelle Belästigung vorzugehen, sagte Kommissionspräsident Benedikt Würth (Mitte/SG).
Die Beweislasterleichterung für sexuelle Belästigung im Gleichstellungsgesetz einzuführen, erachte die Mehrheit jedoch nicht als den geeigneten Weg, da dies für die belästigende Person keine direkten Konsequenzen hätte. Würth verwies weiter auf die genügenden aktuellen Rechtsgrundlagen und auf die rechtlich festgelegten Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.
Einer linken Minderheit im Ständerat genügte das nicht. Der Antrag auf Annahme der Initiative scheiterte aber.
Bei der Beweislasterleichterung müsste die klagende Person oder Partei eine Diskriminierung lediglich glaubhaft machen, aber nicht beweisen können. Ziel sei es, die Unternehmen dazu zu ermutigen, mehr Verantwortung im Kampf gegen sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz zu übernehmen, argumentierte Ständerätin Elisabeth Baume-Schneider (SP/JU) - ohne Erfolg.
Einer praktisch gleichlautenden Standesinitiative des Kantons Genf hatten die Räte kürzlich ebenfalls keine Folge gegeben.