(sda) Über den Abbau der ausserordentlichen Corona-Schulden von 26 Milliarden Franken herrscht nun Einigkeit zwischen den Räten. Der Nationalrat ist am Mittwoch auf die Variante des Ständerates und des Bundesrates eingeschwenkt. Damit ist das Geschäft bereit für die Schlussabstimmung.

Der Nationalrat sprach sich mit 105 zu 83 Stimmen für den Minderheitsantrag von Lars Guggisberg (SVP/BE) aus, der sich für den Vorschlag des Bundesrates und des Ständerates stark machte. SVP, FDP und die Mitte unterstützten ihn schliesslich, die Ratslinke und die Grünliberalen wollten auf der Differenz beharren.

Schon die vorberatende Kommission des Nationalrates hatte allerdings nur mit Stichentscheid des Präsidenten an dieser festgehalten, während der Ständerat seinerseits die Variante des Bundesrates deutlich unterstützt hatte.

Diese will entgegen dem Nationalrat keine vergangene Überschüsse aus dem ordentlichen Bundesbudget in den Abbau der Corona-Schulden stecken. Das Minus von 26 Milliarden Franken aus ausserordentlichen Corona-Massnahmen soll vielmehr im sogenannten Amortisationskonto bis 2035 ausgeglichen wird.

Bewerkstelligen wollen Bundes- und Ständerat das mit Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank und Überschüssen aus dem ordentlichen Bundesbudget. Dem hat sich nun auch der auch der Nationalrat angeschlossen.

Maurer: Mehr Freiheit in künftigen Krisen

Finanzminister Ueli Maurer warnte eindringlich vor dem Sündenfall in Form einer Abkehr von der Schuldenbremse. Zudem stünden wirtschaftlich schwierige Zeiten bevor. Den Ausgleichsfonds zu schmälern wäre sehr gefährlich. Mit der Version des Nationalrates verlöre der Bund an Freiheit, künftige Krisen zu meistern.

Jene, die die Differenz zum Ständerat aufrecht erhalten und einen schnelleren Fahrplan mit Rückgriff auf bereits eingefahrene Überschüsse fahren wollten, argumentierten genau andersherum. Man habe das Ausgleichskonto eben gerade dafür geäufnet, um in ausserordentlichen Lagen angefallene Schulden tilgen zu können, sagte Felix Wettstein (Grüne/SO). "Und Corona war eine ausserordentliche Lage."

Die knappe Kommissionsmehrheit wollte die Hälfte der gut 21 Milliarden Franken verwenden, die im Ausgleichskonto liegen. Den Rest sollten Zusatzausschüttungen der Nationalbank und strukturelle Gewinne bis 2031 tilgen. Diese Lösung sei auch von 16 Kantonen und ursprünglich auch von der FDP befürwortet worden, gab Sarah Wyss (SP/BS) dem Rat erfolglos zu bedenken.

Die temporäre Änderung im Finanzhaushaltsgesetz wurde wegen der Corona-Schulden nötig, weil sich diese nicht wie eigentlich vorgeschrieben innert sechs Jahren abbauen lassen. Gemäss dem Konzept von Bundes- und Ständerat sollen sie nun bis 2035 abgebaut sein.

Nationalbank-Milliarden fraglich

Zugrunde liegt dem Plan die Annahme eines ordentlichen Überschusses von einer Milliarden Franken im Jahr im Bundeshaushalt. Diese Überschüsse kommen zustande, weil die budgetierten Ausgaben in der Regel nicht voll ausgeschöpft werden.

Hinzu kämen Zusatzausschüttungen der Schweizerischen Nationalbank über die festgelegte eine Milliarden Franken an den Bund hinaus. Zumindest 2022 sieht es selbst für diese Grundausschüttung angesichts des grossen Minus der Nationalbank im ersten Halbjahr aber schlecht aus.