(sda) Ausländerinnen und Ausländer, die von Sozialhilfe abhängig werden, sollen deswegen ihr Aufenthaltsrecht nicht verlieren, wenn sie seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz gelebt haben und ihre Lage nicht mutwillig herbeigeführt haben. Das will der Nationalrat.

Der Nationalrat gab einer parlamentarischen Initiative von Samira Marti (SP/BL) am Mittwoch mit 96 zu 85 Stimmen Folge. Diese verlangt eine Anpassung im Ausländergesetz. Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) war einverstanden, um die Praxis in den Kantonen zu vereinheitlichen.

Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (Skos) unterstütze das Anliegen, sagte Marti namens der Mehrheit zudem. Die Mehrheit machte zudem geltend, dass eigentlich Sozialhilfeberechtigte den Gang aufs Sozialamt vermieden, um ihr Aufenthaltsrecht nicht zu riskieren. Häufig seien Frauen und Kinder in dieser Situation, sagte Marti.

Eine Minderheit um Andri Silberschmidt (FDP/ZH) beantragte ein Nein. Die Definition des eigenen Verschuldens sei nicht klar und die Hürden bereits hoch für eine Ausweisung, sagte Silberschmidt. Die Vorlage geht wieder an die Ständeratskommission. Diese hatte die Initiative bisher abgelehnt.