(sda) Die Bundesverwaltung darf auch in Zukunft in Ausnahmefällen für die Einsicht in Dokumente mehr als 2000 Franken verrechnen. Der Nationalrat hat bei der Revision des Öffentlichkeitsgesetzes am Donnerstag die letzte verbliebene Differenz ausgeräumt.

Oppositionslos stimmte die grosse Kammer zu, auf die Gebührenobergrenze zu verzichten. Sie folgte damit dem einstimmigen Antrag ihrer Staatspolitischen Kommission (SPK-N). Das Geschäft ist damit bereit für die Schlussabstimmung.

Das Einschwenken bedeute keine inhaltliche Zustimmung, sagte Kommissionssprecherin Céline Widmer (SP/ZH). Man habe aber unnötigen Aufwand vermeiden wollen. Sie zeigte sich zudem überzeugt, dass mit er Gesetzesrevision viel erreicht worden sei.

Schon vor der Debatte am Donnerstag waren sich die Räte einig geworden, dass das Einsehen von amtlichen Dokumenten - zum Beispiel für recherchierende Journalistinnen und Journalisten - künftig grundsätzlich nichts mehr kosten soll. Umstritten war nur noch die genaue Ausgestaltung der Ausnahmeregelung. Ausnahmen gibt es, wenn die Bearbeitung eines Gesuchs eine "besonders aufwendige Bearbeitung" durch eine Behörde erfordert.

Justizministerin Karin Keller-Sutter hatte bereits in der Ständeratsdebatte in der Vorwoche betont, schon heute würden in 98 Prozent der Fälle keine Gebühren erhoben.