Mit 131 zu 47 Stimmen und ohne Enthaltung sagte er Ja zu einer Vorlage seiner Rechtskommission (RK-N). Die entsprechende Verordnung der Bundesversammlung soll Anfang 2023 in Kraft treten.
Hintergrund der Vorlage ist ein Ersuchen des Gerichts. Dieses habe eine steigende Last von Fällen zu bearbeiten und Reformen seien blockiert, berichtete Sibel Arslan (Grüne/BS) namens der vorberatenden Rechtskommission. Das Gericht sei seit längerer Zeit chronisch überlastet.
Ausser der SVP waren alle Fraktionen mit der Aufstockung einverstanden. Bis grössere Reformen greifen könnten, brauche es kurzfristige Entlastung, sagte Patricia von Falkenstein (LDP/BS). Die zwei Stellen seien nötig für eine Justiz, die funktioniere und qualitativ gute Arbeit leiste, sagte auch Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS).
Die Svp wollte nicht auf die Vorlage eintreten und sie zurückweisen, unterlag aber. Jean-Luc Addor (SVP/VS) sprach von einer "kurzfristig ausgerichteten Bastelei" und von "Salbe auf einem Holzbein". Pirmin Schwander (SVP/SZ) äusserte Zweifel an den Zahlen, die belegen sollen, dass das Gericht überlastet sei. Sie stimmten nicht.
Nebenamtliche Richter im Fokus
Es brauche eine nachhaltig wirkende Reform, sagte Addor. Seine Fraktion beantragte ohne Erfolg eine überarbeitete Vorlage mit der Streichung des Systems der nebenamtlich tätigen Richterinnen und Richter. Am Bundesgericht in Lausanne arbeiten gemäss Angaben des Gerichts aktuell 20 nebenamtliche Richterinnen und Richter.
Der Bundesrat hielt das Anliegen des Bundesgerichts für berechtigt, wie Justizministerin Karin Keller-Sutter berichtete. Mittel- und langfristig brauche es aber andere Massnahmen, um das Gericht zu entlasten. Einen Bericht dazu wolle der Bundesrat nächstes Jahr verabschieden, kündigte sie an.
Die Vorlage geht nun an den Ständerat. Seine Rechtskommission hat dem Ansinnen bereits zugestimmt.