Ausbauziele: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte und nicht mehr nur Richtwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats wurden die Zielwerte deutlich erhöht. Sie betragen - exklusive Wasserkraft - 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Für die Wasserkraft gelten die Zielwerte 37,9 Terawattstunden bis 2035 und 39,2 Terawattstunden bis 2050.
Der Entscheid entspricht dem Vorschlag der Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission. Anträge der SVP, keine verbindlichen Ziele festzulegen respektive auf eine Beschleunigung des Ausbautempos zu verzichten, scheiterten ebenso wie der Vorschlag von Mitte-Vertretern, technologiespezifische Zielwerte zu etablieren. Der Bundesrat legt gesamthaft und für einzelne Technologien alle fünf Jahre Zwischenziele fest. Er ergreift rechtzeitig Massnahmen zur Zielerreichung.
Importrichtwert: Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) soll netto den Richtwert von fünf Terawattstunden nicht überschreiten. Dieser Wert ist nicht verbindlich.