Ausbauziele: Das Energiegesetz enthält neu verbindliche Zielwerte und nicht mehr nur Richtwerte für die Jahre 2035 und 2050. Die Zielwerte legen den angestrebten Ausbau der Wasserkraft und der anderen erneuerbaren Energien sowie die Senkung des Energie- und Elektrizitätsverbrauchs pro Kopf fest. Gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats werden die Zielwerte deutlich erhöht. Sie betragen - exklusive Wasserkraft - 35 Terawattstunden bis 2035 und 45 Terawattstunden bis 2050. Für die Wasserkraft gelten die Zielwerte 37,9 Terawattstunden bis 2035 und 39,2 Terawattstunden bis 2050. Der Bundesrat legt gesamthaft und für einzelne Technologien alle fünf Jahre Zwischenziele fest. Er ergreift rechtzeitig Massnahmen zur Zielerreichung.
Der Entscheid entspricht dem Vorschlag der Mehrheit der vorberatenden Ständeratskommission. Anträge der SVP, keine verbindlichen Ziele festzulegen respektive auf eine Beschleunigung des Ausbautempos zu verzichten, scheiterten ebenso wie der Vorschlag von Mitte-Vertretern, technologiespezifische Zielwerte für 2050 zu etablieren.
Importrichtwert: Der Import von Elektrizität im Winterhalbjahr (1. Oktober bis 31. März) soll netto den Richtwert von fünf Terawattstunden nicht überschreiten. Dieser Wert ist nicht verbindlich.
Verbrauchsziele: Der durchschnittliche Energieverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 43 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 53 Prozent zu senken. Der durchschnittliche Elektrizitätsverbrauch pro Person und Jahr ist gegenüber dem Stand im Jahr 2000 bis zum Jahr 2035 um 13 Prozent und bis zum Jahr 2050 um 5 Prozent zu senken.
Interessenabwägung: Umweltbestimmungen für den Bau wie auch den Bestand sowie die Erweiterung und die Erneuerung von Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energien bleiben in Kraft. Die gesetzlichen Restwassermengen gelten bei der Erneuerung der wasserrechtlichen Konzession weiterhin.
Eine Mehrheit folgte bei diesem Punkt nach langer Diskussion dem Antrag der Kommissionsminderheit und wollte nichts von einem neuen Artikel zur Sicherung der Ausbauziele wissen. Vertreterinnen und Vertreter von SP und Grünen warnten von einem "umweltrechtlichen Putsch". Roberto Zanetti (SP/SO) bezeichnete das geplante Vorgehen der Kommissionsmehrheit als "klar verfassungswidrig, widersprüchlich, nicht zielführend und überflüssig". Mehrere Vertreterinnen und Vertreter von SVP, Mitte und FDP äusserten ebenfalls verfassungsrechtliche Bedenken, sodass der Artikel im Plenum keine Mehrheit fand.
Es handle sich um einen "vertretbaren Kompromiss", sagte Beat Rieder (Mitte/VS) im Namen der unterlegenen Kommissionsmehrheit. Der neue Gesetzesartikel sei notwendig, um den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Bisher seien die Ausbauziele verfehlt worden, weil zu viele Hürden im Weg gestanden seien, gab Benedikt Würth (Mitte/SG) zu bedenken. "Wir müssen wegkommen vom chronifizierten Stillstand."
Biotope: Der Schutz von Biotopen und von Wasser- und Zugvogelreservaten von nationaler Bedeutung, in denen ein Drittel der geschützten Arten lebt, wird aufgeweicht. Heute sind dort neue Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien ausgeschlossen. Künftig gilt dieser absolute Schutz nicht mehr.
Nationales Interesse: Namentlich Speicherwasserkraftwerke, Pumpspeicherkraftwerke, Fotovoltaikanlagen und Windkraftwerke sowie Elektrolyseure und Methanisierungsanlagen sind von einem nationalen Interesse, wenn sie einen zentralen Beitrag zur Erreichung der Ausbauziele leisten. Das nationale Interesse geht entgegenstehenden Interessen von kantonaler, regionaler und lokaler Bedeutung vor. Der Bundesrat kann zudem beschliessen, dass die notwendigen Bewilligungen für diese Anlage in einem konzentrierten und abgekürzten Verfahren erteilt werden.