(sda) Das Parlament will tiefere Hürden für die nicht-kommerzielle Forschung an Medikamenten. Namentlich verlangt es tiefere Gebühren bei der Heilmittelbehörde Swissmedic, wenn diese klinische Versuche bewilligt.

Nach dem Nationalrat nahm am Montag auch der Ständerat eine entsprechende Motion der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats oppositionslos an.

Die nicht-kommerzielle klinische Forschung sei wichtig für die Innovation, begründete die Kommission ihren Vorstoss. Gerade imuniversitären Umfeld seien aber Forschungsprojekte junger Forschender kaum möglich. Sie seien schlicht nicht finanzierbar, weil das Recht und die Gebührenverordnung nicht zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Forschung unterscheiden würden. Die Gebühren müssten entsprechend gesenkt werden.

Der Bundesrat ist grundsätzlich einverstanden mit dem Anliegen. Die Gebühren seien so ausgestaltet, dass sie die Kosten deckten, sagte Gesundheitsminister Alain Berset im Ständerat. Man anerkenne aber, dass sie für Bachelor- und Masterstudierende eine Hürde darstellen könnten. Der Bundesrat sei bereit, für unabhängige Forschende, die die Gebühren selber tragen, im Sinne einer Härtefallregelung eine Gebührenerleichterung umzusetzen. Eine generelle Gebührensenkung für jegliche nicht-kommerzielle Forschung lehnt die Landesregierung ab, teilte der Bundesrat bereits früher mit.

Die Motion verlangt ausserdem, dass die "aufwändigen" Auflagen angepasst werden, damit sie nicht mehr dazu führen, dass Forschungsprojekte gar nicht erst gestartet würden. Damit ist der Bundesrat nicht einverstanden - er will keine Abstriche machen. Diese seien für die Patientensicherheit wichtig. Erleichterungen seien nur bei risikoarmen klinischen Versuchen denkbar.

Auch die vorberatende Kommission des Ständerats war der Meinung, dass es eine gezielte Förderung brauche. Die Erleichterungen sollen vor allem für Projekte gelten, die nicht bereits durch andere Förderinstrumente des Bundes unterstützt werden. Die Kommission erwarte daher, dass gerade Nachwuchsforschende gefördert werden, die klinische Versuche im Rahmen von Abschlussarbeiten durchführten. Ausserdem sollen aus Sicht der Kommission nur angepasst werden, sofern der Schutz des Menschen gewährleistet bleibt.