(sda) Das Parlament will eine unabhängige Kommission zum Umgang mit Kunst aus dem Besitz von Verfolgten des Nationalsozialismus. Nach dem National- hat auch der Ständerat am Montag eine entsprechende Motion angenommen.

Eingereicht hatten den Vorstoss der Bündner SP-Nationalrat Jon Pult und 34 weitere Mitglieder aller Fraktionen im Bundesparlament.

Die kleine Kammer hiess die Motion oppositionslos gut - allerdings in einer abgeänderten Fassung. Sie strich sechs konkrete Vorgaben zur Gestaltung der Kommission aus dem Text. Der Nationalrat muss sich daher noch einmal mit der Sache befassen.

Geplant ist, dass die Kommission Empfehlungen für den Umgang mit Kunstwerken abgibt. Pult begründete seinen Vorstoss namentlich mit den Vorfällen um die Sammlung Emil Bührle im Zürcher Kunsthaus.

Pult geht es vor allem darum, dass nicht mehr strikt unterschieden wird zwischen von den Nazis geraubter Kunst und Werken, die deren Opfer unter Druck zu einem zu tiefen Preis verkaufen mussten - also zwischen Raubkunst und Fluchtgut. Die entsprechende Vorgabe befand sich allerdings in jenem Teil des Motionstextes, den der Ständerat strich.

Der Bundesrat empfahl die Motion in der abgeänderten Fassung zur Annahme. Es brauche Handlungsspielraum, argumentierte er.

Gemäss der Motion soll die Landesregierung zudem prüfen, ob das Gremium auch bei Kulturgütern mit anderer Herkunft - namentlich aus kolonisierten Gebieten - Empfehlungen machen soll.

Bund soll Plattform schaffen

Oppositionslos einverstanden erklärte sich der Ständerat mit einer zweiten Motion der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WBK-N) zum selben Themenbereich. Der Nationalrat hatte den Vorstoss schon im Mai angenommen.

Die Kommissionsmotion fordert den Aufbau einer auf wissenschaftlichen Prinzipien basierenden Plattform für die Provenienzforschung für Kulturgüter. Vom Bund bei der Provenienzforschung unterstützte Museen sollen ihre Erkenntnisse auf der Plattform veröffentlichen müssen. Andere Museen - inländische und ausländische - können dies tun. Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden und muss sich nun an die Umsetzung machen.