(sda) Der Ständerat will Antworten zur Einbürgerungsquote. Er will wissen, warum sich nicht mehr in der Schweiz geborene oder aufgewachsene Menschen einbürgern lassen. Der Bundesrat muss nun dazu einen Bericht vorlegen.

Oppositionslos nahm die kleine Kammer am Dienstag ein entsprechendes Postulat seiner Staatspolitischen Kommission (SPK-S) an.

Bei dem Vorstoss geht es insbesondere um Ausländerinnen und Ausländer der zweiten Generation. Die Einbürgerungsquote der Schweiz sei mit zwei Prozent im internationalen Vergleich sehr tief, begründete die Kommission ihren Vorstoss. Studien zeigten, dass der Ausschluss grösserer Bevölkerungsgruppen von den politischen Rechten längerfristig zu einem Demokratiedefizit und zu gesellschaftlicher Spaltung führe.

Wissen will die Kommission auch, wie hoch die Einbürgerungskosten für Angehörige der zweiten Ausländergeneration sind und ob zwischen den Kantonen Unterschiede hinsichtlich der Zahl der Einbürgerungen und der Höhe der Hürden dafür bestehen. Schliesslich will der Ständerat erfahren, aus welchen Gründen Gesuche abgelehnt werden.

Es gehe um eine Grundlage für künftige Entscheidungen, sagte Lisa Mazzone (Grüne/GE) namens der Kommission.

Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden. Er wies in seiner Antwort jedoch darauf hin, dass die Rechtslage in Kantonen und Gemeinden uneinheitlich sei. Es dürfte daher schwierig sein, die Daten zu erheben, gab er zu bedenken.