(sda) Der Bundesrat muss prüfen, ob es im Schweizer Strafrecht Lücken gibt, was die Ahndung von Verstössen gegen zwingendes Völkerrecht angeht. Der Ständerat hat dazu am Dienstag einen Bericht verlangt. Darin soll die Landesregierung namentlich darlegen, ob die Strafbestimmungen zu Folter und Sklaverei ergänzt werden müssen.

Oppositionslos überwies die kleine Kammer ein Postulat von Matthias Zopfi (Grüne/GL). Der Bundesrat war mit dem Auftrag einverstanden.

Heute würden Verstösse gegen das Verbot der Folter und der Sklaverei im Strafgesetzbuch sowie im Militärstrafgesetz nur im Zusammenhang mit bewaffneten Konflikten explizit unter Strafe gestellt, begründete Zopfi seinen Vorstoss. Andere Tatbestände im Strafrecht, die allenfalls angewendet werden könnten, ahndeten derartige Verbrechen nicht effektiv genug.

Lücken vermutete Zopfi zudem auch bei anderen Verstössen gegen zwingendes Völkerrecht, etwa bei der Bestrafung von Rückschiebungen in Staaten, in denen den Betroffenen Folter droht, oder der vorsätzlichen Verweigerung von Asylverfahren.