Weiter soll laut der angenommenen Kommissionsmotion eine markante Erhöhung an Forschungen über Beschwerden und Krankheiten, die speziell oder vor allem Frauen betreffen, veranlasst werden. Mit 100 zu 83 Stimmen abgelehnt hat der Nationalrat dagegen die Forderung, dass künftig das Geschlecht als Voraussetzung berücksichtigt werden muss, um Gelder beim Schweizerischen Nationalfonds (SNF) zu erhalten.
Geschlechtsspezifische Unterschiede würden in der Schweizer Forschung und in der klinischen Routine zu wenig wahrgenommen und berücksichtigt, befand die Ratsmehrheit. Eine wachsende Anzahl von Studien belege, dass ein vermeintlich geschlechtsneutrales Universalkonzept in der Erforschung und Behandlung von Krankheiten nicht sinnvoll ist. Eine fehlende Geschlechterperspektive in der Forschung berge die Gefahr von verfehlten Diagnosen und Behandlungen.
Der Bundesrat lehnt das Begehren mit Hinweis auf bereits laufende Aufträge zum Thema ab. Zudem hätten die Forschenden aller Schweizer Hochschulforschungsstätten jederzeit die Möglichkeit, beim SNF oder bei der Innosuisse Mittel für die Durchführung wissenschaftlicher Projekte zu einer bestimmten Thematik zu beantragen.
Am Dienstag hatte der Nationalrat bereits eine ähnlich lautende Motion von Ruth Humbel (Mitte/AG) angenommen, welche auf Verbesserungen in der Praxis der Frauenmedizin abzielt. Am Ursprung der Motionen stehen zwei überwiesene Petitionen der letzten Frauensession zur Gendermedizin.