(sda) Die Pflege-Ausbildungsoffensive, die den Schweizer Spitälern und Heimen zum benötigten Pflegepersonal verhelfen soll, kann starten. Das Parlament hat die nötigen Gelder dafür freigegeben und die Gesetzesgrundlagen bewilligt.

Die Förderung der Aus- und Weiterbildung in der Pflege kostet den Bund bis zu 502 Millionen Franken. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat zugestimmt.

Die Offensive soll acht Jahre lang laufen und von Bund und Kantonen mit bis zu einer Milliarde Franken alimentiert werden. Sie war ein Teil des indirekten Gegenvorschlages zur 2021 angenommenen Pflege-Initiative. Es gelte, keine Zeit zu verlieren mit Abhilfen gegen den Personalnotstand in der Pflege, lautete der Tenor.

Beiträge an Ausbildungskosten

Der Nationalrat hiess die Vorlage, die einen Teil der vor einem Jahr an der Urne angenommenen Pflege-Initiative umsetzen soll, am Montag mit 132 zu 47 Stimmen gut, bei sieben Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion. Allerdings sind die Arbeitsbedingungen in Spitälern und Heimen nicht Gegenstand der Vorlage.

Die Räte haben konkret beschlossen, dass sich die Kantone an den Kosten der praktischen Ausbildung in den Gesundheitseinrichtungen finanziell beteiligen. Angehende Pflegefachpersonen in Ausbildung an einer höheren Fachschule (HF) oder an einer Fachhochschule (FH) erhalten Ausbildungsbeiträge.

Ein weiteres Ziel der Vorlage ist es, über Beiträge der Kantone und des Bundes die Anzahl Abschlüsse in Pflege an den HF und den FH zu erhöhen.

Umstritten war im Nationalrat, ob Pflegefachleute bestimmte Leistungen direkt ohne ärztliche Anordnung abrechnen können sollten. Die Mehrheit wollte dies zulassen und setzte sich durch. Sprecherin Barbara Gysi (SP/SG) sprach von einer Aufwertung des Pflegeberufes und einer Chance, Ärzte und Ärztinnen zu entlasten.

Selbstständige Abrechnung möglich

Svp und FDP wollten diesen Passus streichen, unterlagen aber mit 74 gegen 109 Stimmen. Mit mehr Leistungserbringern gebe es auch mehr Gesundheitskosten, die die Prämien nach oben trieben, gab Thomas de Courten (SVP/BL) zu bedenken.

Die Frage der selbstständigen Abrechnung solle erst mit dem zweiten Umsetzungspaket beraten werden, forderte de Courten. Da die Prämien stark stiegen, sei es der falsche Zeitpunkt, um die Zahl der abrechnenden Leistungserbringer zu erhöhen, doppelte Philippe Nantermod (FDP/VS) nach.

Der vom Parlament genehmigte indirekte Gegenvorschlag zur Initiative habe die selbstständige Abrechnung von Leistungen ebenso wie die Ausbildungsoffensive beinhaltet, rief Gesundheitsminister Alain Berset in Erinnerung. Der neue Antrag entspreche fast aufs Komma genau den damaligen Beschlüssen.

Das Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege ist nach dem Nationalratsentscheid für die Schlussabstimmung bereit. Parlamentarisch bereits unter Dach und Fach sind die Verpflichtungskredite von 502 Millionen Franken für die Ausbildungsbeiträge.

Zweite Etappe in Arbeit

Die weiteren Punkte der vor einem Jahr an der Urne angenommenen Verfassungsbestimmung will die Landesregierung in einer zweiten Etappe angehen. Dazu gehören bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege, die berufliche Weiterentwicklung und die bessere Abgeltung für Pflegeleistungen. Diese Arbeiten seien am Laufen, sagte Berset.

Erst am Samstag forderten mehrere Hundert Beschäftigte aus dem Gesundheitswesen mit einer Kundgebung von Bund und Kantonen, den "Pflege-Exodus" zu stoppen. Jeden Monat drehten über 300 Pflegende ihrem Beruf den Rücken, hiess es seitens der Gewerkschaften Unia, VPOD und Syna und des Berufsverbandes SBK.