Der Ständerat folgte damit der knappen Mehrheit seiner vorberatenden Kommission. Wer Zeuge solcher Handlungen sei, sei einer Form von psychischer Gewalt ausgesetzt, die nicht ohne Folgen bleibe, begründete die Kommission.
Die Motionärin erinnerte in ihrer schriftlichen Begründung daran, dass die bestehende Polizeistatistik nur die bekannt gewordenen Straftaten erfasse. Dadurch würde aber nur die Anzahl Kinder als Opfer im strafrechtlichen Sinne bekannt. Kinder seien aber auch betroffen, wenn sie bei Gewalttätigkeiten im selben Raum anwesend sind, diese in einem Nebenraum mitanhören müssten oder die Auswirkungen von Gewalt an ihren Eltern oder nahen Bezugspersonen wahrnehmen.
Der Bundesrat ist hat nun den Auftrag in regelmässigen Abständen auf nationaler Ebene statistisch zu erheben, wie viele Kinder Zeugen von häuslicher Gewalt sind. Die Minderheit der Kommission war mit dem Bundesrat der Meinung, es gebe bereits heute viele Massnahmen und Möglichkeiten, die gewünschte Statistik zu erstellen.