Uneins waren die Räte zuletzt noch darüber, wer die Grundsätze für den Herdenschutz zu regeln hat und auch dessen Zumutbarkeit für die Besitzerinnen und Besitzer von Nutztieren. Der Nationalrat wollte dies ursprünglich dem Bund überlassen. Der Ständerat forderte, dass der Bund diese Aufgabe im Einvernehmen mit den Kantonen vornimmt.
Nicht anfreunden mochte sich der Ständerat auch damit, im Gesetz statt von Jagdbanngebieten neu von Wildtierschutzgebieten zu sprechen. In beiden Punkten hat der Nationalrat nachgegeben.