Der Ständerat nahm die Änderung des Tabaksteuergesetzes in der Gesamtabstimmung mit 40 Ja-Stimmen zu einer Nein-Stimme an. Als Nächstes muss sich der Nationalrat mit der Teilrevision des Tabaksteuergesetzes befassen.
Mit seinem Entwurf will der Bundesrat nach eigener Aussage dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen. Die Steuer soll entsprechend tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. Konkret soll der Steuersatz bei wiederverwertbaren E-Zigaretten zwanzig Rappen pro Milliliter nikotinhaltige Flüssigkeit betragen.
Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch beträgt der vorgeschlagene Steuersatz einen Franken pro Milliliter Flüssigkeit - unabhängig vom Nikotingehalt.