Gemäss Römer Statut ist das Verbrechen der Aggression als die Planung, Vorbereitung, Auslösung oder Ausführung einer Handlung definiert, die darin besteht, dass ein Staat Waffengewalt anwendet gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines anderen Staates.
Solche Angriffshandlungen umfassen namentlich die Invasion, die militärische Besetzung oder gewaltsame Annexion und die Blockade von Häfen und Küsten. Der Nationalrat folgte mit dem Ja der Mehrheit der Rechtskommission. Angesichts der derzeitigen politischen Lage sei der Vorstoss wichtig, sagte Sprecherin Sibel Arslan (Grüne/BS).
In der Schweiz gibt es keine innerstaatliche Zuständigkeit für die Verfolgung von Personen, die ein Verbrechen der Aggression verantworten. Für alle anderen Verbrechen, die im Römer Statut definiert werden, nämlich das Verbrechen des Völkermords, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit und die Kriegsverbrechen, gibt es dagegen eine solche Zuständigkeit.
Das Parlament hat den Bundesrat nun mit einer Botschaft über die Übernahme des Verbrechens der Aggression in das Schweizerische Strafgesetzbuch und das Militärstrafgesetz beauftragt. Der Bundesrat war mit der Motion einverstanden.