(sda) Opfer von Gewalttaten wie etwa Anschlägen im Ausland sollen wieder Anrecht auf eine finanzielle Genugtuung oder eine Entschädigung erhalten. Der Nationalrat verlangt, eine nach dem Attentat von Luxor im Opferhilfegesetz vorgenommene Änderung im Opferhilfegesetz rückgängig zu machen.

Er nahm dazu am Donnerstag vier Motionen von Jacqueline de Quattro (FDP/VD), Léonore Porchet (Grüne/VD), Min Li Marti (SP/ZH) und Lilian Studer (EVP/AG) mit 109 zu 67 Stimmen und mit 8 Enthaltungen an. Beim Attentat von Luxor wurden 1997 36 Schweizerinnen und Schweizer getötet und weitere verletzt.

Bis dahin hätten Schweizer und Schweizerinnen mit Wohnsitz in der Schweiz beim Kanton eine Entschädigung beantragen können, wenn die Leistungen des ausländischen Staates nicht ausreichten, begründeten die vier Nationalrätinnen die Motionen. Dies sei mit dem Argument abgeschafft worden, dass sie für die Kantone zu teuer werden könnte.

Frankreich wird als Beispiel genannt: 90 Prozent der Anschläge von 2015 in Paris hätten mittlerweile eine Entschädigung erhalten. Eine damals angeschossene Schweizerin warte aber noch immer auf Geld. Die Frau sei traumatisiert und könne ihren Beruf nicht mehr ausüben. Es gehe darum, eine Ungerechtigkeit zu beheben, sagte Min Li Marti.

Der Bundesrat beantragte ein Nein. Opfer von Straftaten im Ausland hätten Anspruch auf Beratungsleistungen. Eine Entschädigung sei aber nicht Sache der Schweiz, sondern liege in der Verantwortung des Landes, in dem die Tat begangen worden sei, argumentierte er.

Für den Bundesrat ist zudem zweifelhaft, ob ein Fonds für die Opfer bestimmter Straftaten in der Schweiz gegenüber den Opfern anderer Straftaten, die nicht davon profitieren könnten, angemessen und gerecht wäre.

Die vier Motionen gehen an den Ständerat.