(sda) Die Stiftung Auffangeinrichtung der zweiten Säule kann während weiterer vier Jahre bei Bedarf ein unverzinsliches Konto im Umfang von maximal zehn Milliarden Franken zinslos anlegen. Nach dem Ständerat hat am Montag auch der Nationalrat eine entsprechende Vorlage gutgeheissen.

Der Entscheid fiel mit 170 zu 0 Stimmen. Die Auffangeinrichtung soll Mittel aus dem Freizügigkeitsbereich zinslos bei der Bundestresorerie anlegen können, sofern ihr Deckungsgrad die Schwelle von 105 Prozent unterschreitet. Das sagte Kommissionssprecher Thomas Rechsteiner (Mitte/AI) im Nationalrat.

Mit dieser Massnahme soll die Auffangeinrichtung angesichts der hohen Schwankungen an den Finanzmärkten und der unsicheren Zinsentwicklung besser abgesichert werden.

Das Parlament verlängerte die Bestimmung im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge bereits im Jahr 2020 um drei Jahre, sie läuft im September aus. Damit die Bestimmung ohne Unterbruch bis September 2027 gilt, nahm der Ständerat eine Dringlichkeitsklausel in die Vorlage auf. Über diese müssen die beiden Räte noch abstimmen. Das Geschäft geht daher zurück an den Ständerat.

Nach den Schlussabstimmungen am 18. Juni kann die Verlängerung unmittelbar in Kraft treten - unabhängig von einer unwahrscheinlichen Referendumsabstimmung.