(sda) Der Bundesrat muss neue Regeln für die Behandlung von Beschwerden nach eidgenössischen Abstimmungen ausarbeiten. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat eine Motion angenommen, deren Urheber eine Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte verlangt.

Den Vorstoss des Berner SP-Ständerats Hans Stöckli hiess der Nationalrat am Montag diskussionslos gut. Er verpflichtete so den Bundesrat, aktiv zu werden. Dieser hatte selbst die Annahme der Motion beantragt.

Stöckli hatte argumentiert, nach geltendem Recht müsse heute eine Beschwerde wegen angeblicher Unregelmässigkeiten bei eidgenössischen Abstimmungen zwingend bei der Kantonsregierung erhoben werden. Dies gelte auch dann, wenn Anträge gestellt oder Sachverhalte beanstandet würden, welche über die Zuständigkeit der Kantonsregierung hinausgingen.

In diesen Fällen habe die Kantonsregierung einen formellen Nichteintretensentscheid zu fällen, der beim Bundesgericht angefochten werden könne. Das führe zu "formalistischen Leerläufen" und zu einem Zeitverlust. Diese Probleme könnten das Bundesgericht unter Umständen gar an einer rechtzeitigen Intervention im Vorfeld eines Urnengangs hindern.

Im Kanton Bern sei die Regierung auf praktisch sämtliche solche Beschwerden der letzten zehn Jahre nicht eingetreten. Zudem habe sich im Zusammenhang mit der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz gezeigt, dass die sonst überschaubare Beschwerdezahl bei einer hohen Mobilisierung und dank via Internet verbreiteter Vorlagen sprunghaft auf mehrere hundert Beschwerden anschwellen könne.

Der Rechtsmittelweg sei deshalb neu zu gestalten. Der Ständerat hatte Stöcklis Motion im Dezember 2022 zugestimmt.