Er hiess am Dienstag eine Motion seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) mit 132 zu 51 Stimmen gut. Der Vorstoss verlangt Verordnungsanpassungen in dem Sinn, dass die Kassen auch Leistungen "während des Erwerbs der klinischen Erfahrung" übernehmen müssen. Die Motion geht nun an den Ständerat.
Tausende Therapien unterbrochen
Die Hälfte der Belegschaft von psychiatrischen Ambulatorien stellten Assistenzpsychotherapeuten, machte die SGK-N geltend. Trotz Mangels an Psychotherapie-Plätzen seien Assistentinnen und Assistenten entlassen worden, weil sie nicht mehr hätten bezahlt werden können. Patientinnen und Patienten hätten Therapien unterbrechen müssen.
Eine Minderheit im Rat stellte sich gegen die Motion. Therese Schläpfer (SVP/ZH) wollte keine Lösung für eine einzelne Berufsgruppe. In keinem Beruf könne man eine Weiterbildung machen und denselben Lohn erhalten wie fertig Ausgebildete. Sie warnte zudem vor einen Kostenschub.
Auch der Bundesrat lehnte das Ansinnen ab. Wegen laufender Rechtsverfahren sei es nicht opportun, die Rechtsgrundlagen anzupassen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Über zugelassene Leistungserbringer könnten Leistungen von Therapeuten in Ausbildung bereits heute bezahlt werden.
Weil es landesweit weder einen genehmigten Tarifvertrag noch Regelungen für die Abrechnung und Vergütung von Leistungen von Therapeuten und Therapeutinnen in Ausbildung gebe, hätten die Kantone die Tarife provisorisch festgelegt, führte Berset aus. Dagegen hätten einzelne Kassen Beschwerde erhoben.
Ein Systemwechsel
Dieser Streit zwischen den Psychotherapeuten und dem Krankenkassenverband Santésuisse steht im Zusammenhang mit einem Systemwechsel bei den psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten. Ihre Leistungen werden seit Mitte 2022 neu von der Grundversicherung gedeckt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Laut Santésuisse reichen aber die gesetzlichen Grundlagen nicht aus, damit Personen in Weiterbildung zum Psychotherapeuten oder zur Psychotherapeutin Leistungen über die Grundversicherung abrechnen können. Der Verband erhob Beschwerde gegen von den Kantonen erlassene provisorische Tarife. Die Beschwerde ist beim Bundesverwaltungsgericht hängig.