Nach dem Nationalrat hat am Montag auch der Ständerat einer entsprechenden Gesetzesänderung zugestimmt, welche die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) ausarbeitete. Die Vorlage basiert auf einer Parlamentarischen Initiative des ehemaligen Zürcher SVP-Nationalrats Hans-Ueli Vogt.
Konkret erhält das Eidgenössische Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FinfraG) einen neue Artikel 152a. Dort soll künftig stehen, dass unwahre oder unvollständige Angaben in einem Angebotsprospekt oder in der Voranmeldung eines öffentlichen Kaufangebots mit Busse bestraft werden.
Der Ständerat stimmte der Vorlage am Montag einstimmig zu. Auch Bundesrätin Karin Keller-Sutter sprach sich im Namen der Landesregierung für eine zügige Schliessung der Lücke aus. Die Vorlage ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Die Gesetzesänderung geht zurück auf den Fall des chinesischen Mischkonzerns HNA Group. Dieser machte bei der Übernahme des Flugzeugcaterers Gategroup unwahre Angaben zu seinen Besitzern, worauf die Schweizer Übernahmekommission 2017 wegen undurchsichtiger Eigentumsverhältnisse die Strafverfolgungsbehörden und die Finanzmarktaufsicht alarmierte.
Wie Vogt kam danach die WAK-N zum Schluss, im geltenden Übernahmerecht seien die Strafbestimmungen für den Anbieter und die Zielgesellschaft uneinheitlich geregelt. Es gelte, eine Strafbarkeitslücke zu schliessen.