Die kleine Kammer stimmte am Mittwoch einer von der Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) ausgearbeiteten Vorlage einstimmig zu. Diese ist damit bereit für die Schlussabstimmungen.
Bis heute ist der Blutspendedienst vom Gesetzgeber weder ausdrücklich als öffentliche Aufgabe anerkannt, noch existiert ein Leistungsauftrag zwischen dem Bund und dem Blutspendedienst. Dabei wird die freiwillige und unentgeltliche Blutspende in verschiedenen Empfehlungen und Richtlinien der Weltgesundheitsorganisation und des Europarats als grundlegendes ethisches Prinzip anerkannt.
Nun soll mit der Anpassung des Heilmittelgesetzes das Prinzip der Unentgeltlichkeit der Blutspende im Gesetz verankert werden. Die Finanzierung des Blutspendewesens soll eine private Aufgabe bleiben und durch den kostendeckenden Verkauf der Blutprodukte erfolgen.
Den Impuls für die Regeländerungen bei der Blutspende gab 2016 der frühere Aargauer SVP-Nationalrat Ulrich Giezendanner mit einer parlamentarischen Initiative.
Ende der Diskriminierung von Homosexuellen
Ergänzend zu Giezendanners Initiativtext verankerte die grosse Kammer im Mai, dass beim Blutspenden niemand diskriminiert werden darf. Künftig soll bei den Ausschlusskriterien vom Blutspenden jede Form von Diskriminierung, wie zum Beispiel aufgrund der sexuellen Orientierung, verboten werden.
Die Kriterien, wonach jemand zum Spenden nicht zugelassen wird, müssen vielmehr auf dem individuellen Risikoverhalten und der Wissenschaft basieren. Auch diesen Änderungen stimmte der Ständerat diskussionslos zu.
Hintergrund ist, dass schwule und bisexuelle Männer nach Ausbruch der Aids-Epidemie von 1988 bis 2017 pauschal vom Blutspenden ausgeschlossen waren - unabhängig von ihrer persönlichen Lebenssituation und ihrem Verhalten. Aktuell sind Männer nur zur Blutspende zugelassen, wenn sie in den vergangenen zwölf Monaten keinen Sex mit Männern hatten.
Versorgung gewährleistet
Blutspende Srk Schweiz erarbeitete Ende des vergangenen Jahres zwei neue Lösungsvorschläge. Einer sieht die vollständige Gleichstellung gegenüber heterosexuellen Personen vor. Das zweite Szenario sieht eine Rückweisung von Männern vor, wenn sie innerhalb den vergangenen vier Monaten gleichgeschlechtlichen Sexualkontakt hatten. Ob es zu einer Lockerung der Richtlinien kommt, entscheidet die Heilmittelbehörde Swissmedic.
Zahlreiche europäische Länder haben in den vergangenen Jahren die Beschränkung für schwule Blutspender aufgehoben. Noch im Jahr 2017 hatte sich der Ständerat gegen eine Lockerung der Regeln ausgesprochen.
Die Versorgung der Schweiz mit Blutprodukten war vergangenes Jahr trotz saisonalen Schwankungen stets gewährleistet. Es wurden 265'223 Blutspenden entnommen. Die Anzahl der Blutspenden sank laut Blutspende SRK Schweiz im Vergleich zum Vorjahr um rund ein Prozent.