(sda) Für den Nationalrat müssen die Kantone die Kontrolle der Hochsicherheitslabore vereinheitlichen. Auch muss die Aufsicht des Bundes über die Kontrolltätigkeit der Kantone intensiviert werden. Zuallererst soll nun der Bundesrat zusammen mit den Kantonen Verbesserungsmöglichkeiten prüfen.

Einem Postulat seiner Geschäftsprüfungskommission (GPK-N) mit dieser Forderung hat der Nationalrat am Donnerstag stillschweigend zugestimmt. Der Bundesrat soll etwa auch prüfen, ob die personellen und fachlichen Ressourcen der Kantone bezüglich Kontrolle biologischer Hochsicherheitslabore ausreichen und ob es Unterstützungsbedarf durch den Bund gibt.

Die Gpk-N reichte ihren Vorstoss ein, nachdem sie Anfang 2022 Abklärungen zur rechtlichen Regelung der Aufsicht für biologische Hochsicherheitslabore vorgenommen hatte. Sie kam zum Schluss, dass die Kantone ihre Kontrolltätigkeit über diese sehr unterschiedlich ausüben. Die Aufsichtskompetenzen des Bundes seien beschränkt.

Die Gpk-N erkenne bei der Aufsicht des Bundes über die Kontrolltätigkeit "grossen Verbesserungsbedarf", steht im Vorstoss. Der Bundesrat beantragte Annahme des Vorstosses.