Der Nationalrat hatte bei der Beratung des Geschäfts eine zusätzliche Bestimmung zu Datenabfragen ins Gesetz aufgenommen. Demnach kann der Bundesrat auch eine Abfrage der Spendenbereitschaft einer Person bei Swisstransplant, der nationalen Zuteilungsstelle für Spenderorgane, vorsehen.
Eine solche Abfrage könne namentlich zu Randzeiten nötig sein, etwa in der Nacht, sagte Damian Müller (FDP/LU) namens der vorberatenden Kommission.
Der Ständerat erklärte sich mit diesem Zusatz oppositionslos einverstanden. Das Geschäft ist bereit für die Schlussabstimmung.
Zu den vom Parlament gutgeheissenen Änderungen gehört, dass ein sogenanntes Vigilanzsystem eingeführt wird. Dabei handelt es sich um ein Beobachtungs- und Meldesystem, das im europäischen Medizinprodukterecht vorgegeben ist.
Bereits heute werden Transplantationen dokumentiert. Künftig müssten jedoch zusätzlich schwerwiegende Zwischenfälle und unerwünschte Reaktionen gemeldet werden.
Zudem sollen mit der Revision neu die formell-gesetzlichen Grundlagen für den Betrieb der Datenbanken, für die Bearbeitung besonders schützenswerter Personendaten und für die Kernelemente des Überkreuz-Lebendspende-Programms geschaffen werden.
Dabei werden gespendete Nieren "über Kreuz" passenden Empfängerinnen oder Empfängern zugeteilt, wenn eine direkte Lebendspende einer Niere aufgrund einer Inkompatibilität nicht möglich ist.