(sda) Der Ständerat hat sich am Montag für die Schaffung eines nationalen Adressdienstes (NAD) zur Erfassung der Adressdaten der Schweizer Wohnbevölkerung ausgesprochen. Die kleine Kammer nahm die bundesrätliche Vorlage zum Adressdienstgesetz (ADG) mit einer Änderung mit 40 zu 4 Stimmen an.

Mit der neuen Datenbank sollen Behörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden sowie Dritte Adressen von Personen über die Kantonsgrenzen hinweg suchen können. Die Suche soll laut Parlamentsunterlagen via AHV-Nummer einer Person erfolgen.

Erfasst werden sollen die Eckdaten einer Person: Adresse, kompletter Name, Geburtsdatum, Geschlecht, Niederlassungsgemeinde sowie Daten von Um-, Zu- und Wegzügen. Gegenwärtig seien solche Abfragen nur auf Gemeinde- oder Kantonsebene möglich, steht in den Unterlagen weiter. Deshalb bestehe Interesse an einem zentralen Register, in dem all diese Informationen gebündelt seien.

Der Ständerat nahm den Gesetzesentwurf des Bundesrats mit einer Änderung an: Nicht nur wie vom Bundesrat vorgeschlagen die Gemeinden sollen von der Gebührenpflicht befreit werden, sondern auch die Kantone. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat.