(sda) Die Schweiz wird Eritreer mit einem abgewiesenen Asylgesuch nicht in ein Drittland wie zum Beispiel Ruanda ausschaffen. Der Nationalrat hat am Dienstag einen Vorstoss abgelehnt, mit dem ein Pilotprojekt für solche Ausschaffungen gefordert wurde.

Die Motion des Luzerner FDP-Ständerats Damian Müller ist damit erledigt. Der Ständerat hatte dem Vorstoss im vergangenen Juni noch zugestimmt.

Müller hatte den Vorstoss mit der Aussage begründet, es gehe um Menschen, die in der Schweiz ein Asylverfahren durchlaufen und einen abschlägigen Bescheid erhalten hätten und die keinen internationalen Schutz bräuchten. Sie belegten Plätze für Flüchtlinge, die Schutz brauchten.

Eine Auslagerung des Asylverfahrens bedeute das nicht. Die Ausschaffung von Eritreern aus der Schweiz ins Heimatland scheitere derzeit, weil das Land am Horn von Afrika die zwangsweise Rückführung von Landsleuten ablehne. Seit Jahren sei das so.

Nach einem Jahr solle der Bundesrat dem Parlament einen Bericht zum Pilotprojekt vorlegen, forderte Müllers Motion zudem. Schon 2003 habe der Bundesrat versucht, ein Transitabkommen mit Senegal abzuschliessen, machte Müller geltend.

Laut Baume-Schneider rechtlich unmöglich

Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider hielt am Dienstag im Nationalrat Müller entgegen, für die Realisierung eines solchen Projekts fehlten in der Schweiz die rechtlichen Grundlagen. Die Ausweisung von Asylsuchenden in ein Drittland sei laut Asylgesetz nur möglich, wenn die Betroffenen zu diesem Land einen Bezug hätten.

Grossbritannien und Italien stiessen auf grosse Schwierigkeiten mit ihren Versuchen, die Asylverfahren nach Ruanda respektive Albanien auszulagern. Diese Versuche seien stets mit grossen Unsicherheiten behaftet und kostspielig.

Wegen starker Opposition in Senegal selbst sei das von Müller erwähnte Transitabkommen zwischen der Schweiz und Senegal nie ratifiziert worden und nicht in Kraft getreten, so die Bundesrätin weiter.

Derzeit befinden sich laut der EJPD-Vorsteherin 293 Eritreer in der Schweiz im Rückführungsprozess. Sie hätten nur Nothilfe zugute. Das seien schwierige Umstände, und die Erfahrung zeige, dass nur ein kleiner Teil dieser Eritreer langfristig in der Schweiz bleibe.

Mit 96 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen sagte der Nationalrat Nein zur Motion.

Bundesrat muss in Brüssel intervenieren

Erfolge feiern konnte Ständerat Damian Müller am Dienstag im Nationalrat mit zwei anderen Motionen. Der Rat unterstützte seine Forderung, dass der Bundesrat in Sachen Rückführungen von Asylsuchenden nach Algerien in Brüssel vorstellig werden soll.

Die Landesregierung soll in Belgien formell die Anwendung von Artikel 25a des Schengener Kodex auf Algerien beantragen. Dieser Artikel zielt laut Müller darauf ab, Massnahmen gegen Länder zu ergreifen, die im Bereich der Rückkehr nicht kooperieren.

Ganz knapp, nämlich mit 93 zu 91 Stimmen bei 6 Enthaltungen, stimmte der Nationalrat gegen den Willen des Bundesrats zu. Elisabeth Baume-Schneider hatte im Rat gesagt, derzeit funktioniere die Zusammenarbeit mit den algerischen Behörden "geradezu beispielhaft". Der Ständerat hat diesem Vorstoss schon zugestimmt.

Deutlich Ja sagte der Nationalrat zur Forderung, der Bundesrat müsse in Brüssel wegen Italien intervenieren. Das Land nimmt derzeit keine Flüchtlinge aus der Schweiz zurück, welche in Italien Europa erreicht haben. Auch zu dieser Motion Müllers hat der Ständerat bereits Ja gesagt.