(sda) Im Streit um den Schweizer Beitrag an das Palästinenserhilfswerk UNRWA macht die Einigungskonferenz einen Kompromissvorschlag. Sie schlägt vor, den Kredit des Aussendepartements für humanitäre Aktionen um 10 Millionen Franken zu kürzen. Dabei soll der Bundesrat selbst entscheiden können, wo genau er den Betrag einspart.

Die Finanzkommissionen beider Räte informierten am Mittwochnachmittag an einem Point de Presse in Bern über ihre Lösungsvorschläge. Ziel ist, damit die letzten Differenzen zwischen Nationalrat und Ständerat beim Budget 2024 und beim Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 auszuräumen.

Der Ständerat wollte ursprünglich 20 Millionen Franken für die UNRWA bewilligen. Der Nationalrat votierte dagegen für eine Streichung des Beitrags.

Der Antrag der Einigungskonferenz erwähnt die UNRWA nicht namentlich. Er besteht aus zwei Elementen: Der Mittelkürzung um 10 Millionen Franken und Rahmenbedingungen für die Auszahlung humanitärer Hilfe. Die Gelder müssten demnach in Tranchen ausbezahlt werden - und es ist explizit festgehalten, dass sie ausschliesslich der Zivilbevölkerung zugute kommen sollen.

Zudem muss der Bundesrat gemäss Antrag den Aussenpolitischen Kommissionen des Parlaments regelmässig über Beiträge des Bundes für humanitäre Hilfe Bericht erstatten. Wird der Antrag angenommen, bliebe die Landesregierung jedoch grundsätzlich frei, wie geplant 20 Millionen Franken zur Unterstützung der UNRWA auszugeben - wie die Schweiz dies den Vereinten Nationen ursprünglich zugesagt hatte.

Uneins sind die beiden Räte bislang auch, was die Standortförderung in den Regionen angeht. In diesem Punkt unterbreitet die Einigungskonferenz den beiden Kammern des Parlaments einen Kompromissvorschlag des Ständerats nochmals. Damit würde die ursprünglich von Bundesrat beantragte Einlage von 25 Millionen Franken in den Fonds für Regionalpolitik halbiert - aber nicht gänzlich gestrichen, wie es der Nationalrat bislang wollte.

Nationalrat und Ständerat entscheiden am Donnerstagmorgen über den Antrag der Einigungskonferenz. Nochmals aufs Tapet kommt dabei auch der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027.

Armeeausgaben: Für Frist bis 2035

Die Einigungskonferenz beantragt, die Frist für die Erhöhung der Armeeausgaben auf 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts bis 2035 zu erstrecken. In den Verhandlungen der Einigungskonferenz setzte sich damit die Position des Nationalrates durch. Der Ständerat verlangte bisher, der Zielwert müsse schon 2030 erreicht werden.

Wenn nach drei Detailberatungen eines Erlassentwurfs in jedem Rat zwischen den Räten noch Differenzen bestehen, entsenden die mit dem Geschäft betrauten Kommissionen beider Räte je dreizehn ​Mitglieder in die Einigungskonferenz.

Diese stellt beiden Räten einen Einigungsantrag, der alle verbleibenden Differenzen gesamthaft bereinigen soll.