Der Entscheid bedeutet, dass die Gelder in Zukunft nicht mehr der allgemeinen Bundeskasse zugutekommen. Vielmehr sind sie unter gewissen Umständen rückerstattungsfähig - nämlich dann, wenn Produkte nach der Weiterverarbeitung wieder exportiert werden.
Gegen die Neuregelung wehrten sich SP, Grüne und GLP. Sie unterlagen aber mit 73 gegen 117 Stimmen und 4 Enthaltungen. Es gehe um bis zu 200 Millionen Franken im Jahr, sagte SP-Co-Präsident Cédric Wermuth (AG). Profitieren würden nicht etwa die Bauern, sondern die grossen Nahrungsmittelverarbeiter.
"Gut vertretene Kreise"
Kathrin Bertschy (GLP/BE) ortete den Einfluss "gut vertretener Kreise" im Parlament hinter dem Vorschlag. Die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) liessen es nicht zu, derartige Einnahmen als Einfuhrabgabe zu definieren. Es gehe um eine versteckte Exportsubvention.
Markus Ritter (Mitte/SG) widersprach dieser Einschätzung im Namen der Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N). Auch beim von Wermuth und in einem Artikel der Tamedia-Zeitungen vom Mittwoch genannten Betrag von 200 Millionen Franken handle es sich um eine Ente, so Ritter. Denn dabei gehe es Einnahmen aus dem Import von Fleisch, das zum grossen Teil nicht wieder exportiert werde.
Finanzministerin Karin Keller-Sutter unterstützte hingegen mit Verweis auf die finanzielle Lage des Bundes den Antrag der Kommissionsminderheit um Wermuth.
Umstrittener Zweckartikel
Zu reden gab im ersten Block der mehrstündigen Debatte ausserdem der Zweckartikel zum Gesetz. Eine SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission wollte explizit festhalten, dass das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) auch einen Beitrag zur Bekämpfung illegaler Migration zu leisten habe. Sie fand dafür jedoch keine Mehrheit.
Den gleichen Vorschlag hatte ursprünglich auch der Bundesrat gemacht. Keller-Sutter verzichtete aber mit Verweis auf den Widerstand aus den Kantonen auf einen entsprechenden Antrag. In der Sache gebe es keine Differenz. Im Rahmen von Warenkontrollen könnten Grenzwächter jederzeit auch Personenkontrollen vornehmen.
"Die Personenkontrolle an der Grenze ist eine polizeiliche Kompetenz", hielt Jacqueline Badran (SP/ZH) namens ihrer Fraktion fest. Die Kantone hätten klargemacht, dass sie diese Kompetenz nicht abgeben wollten.
Zudem beantragte die SVP ohne Erfolg, die Kontrolle des grenzüberschreitenden Personenverkehrs in der Aufzählung der Aufgaben des BAZG explizit zu erwähnen.
Die Gegnerseite kritisierte dies als sachfremd. Wenn man umfassende Personenkontrollen einführen wolle, müsse man dies an anderer Stelle tun, sagte Mitte-Fraktionssprecher Leo Müller (LU).
"Schlecht vorbereitet"
Marionna Schlatter (Grüne/ZH) warf der SVP vor, aus dem Zoll eine Migrationspolizei machen zu wollen. Schlatter bekräftigte die Grundsatzkritik ihrer Partei an der Vorlage. Das Zollgesetz sei unfertig - und das Parlament sei durch die Zusammenlegung von Zoll und Grenzschutz vor vollendete Tatsachen gestellt worden.
Die Zürcher Grünen-Nationalrätin war mit ihrer Kritik nicht allein. Auch Ritter als Kommissionssprecher bezeichnete das Gesetz als schlecht vorbereitet: "Wir hatten zwei Jahre Zeit und verstehen es immer noch nicht."