Er hat am Donnerstag zwei Motionen von Thierry Burkart (FDP/AG) zur Vorprüfung an die zuständige Kommission geschickt. Mit der ersten verlangt der FDP-Parteipräsident eine Gesetzesanpassung, um überparteiliche Listenverbindungen zu untersagen respektive unnötig zu machen. Dafür soll das Verteilverfahren für die Nationalratssitze angepasst werden.
Die heute angewandte Verteilmethode nach Hagenbach-Bischoff begünstige grosse Parteien, machte Burkart dazu geltend. Um alle Parteien unabhängig von deren Wähleranteil gleich zu behandeln, bräuchte es ein Verfahren mit Standardrundung.
Mit der zweiten Motion fordert Burkart Einschränkungen für Listen-Unterverbindungen. Ihm schwebt eine Begrenzung auf drei verbundene Listen pro Partei und Kanton vor.
Zwischen 2003 und 2023 habe sich die Zahl der Kandidierenden und Listen für die Nationalratswahl mehr als verdoppelt: Die Zahl der eingereichten Listen sei von 262 auf 618 gestiegen und die Zahl der Kandidierenden von 2836 auf 5909, macht Burkart zur Forderung geltend.
Der Bundesrat empfiehlt beide Motionen zur Ablehnung und verweist dabei auf Untersuchungen im Parlament zum Thema Wahlsysteme und Wahlregeln. Diesen Abklärungen solle nicht vorgegriffen werden. Der Ständerat wies die beiden Motionen nun der zuständigen Kommission zu, um Resultate dieser Arbeiten abzuwarten.