2016 hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, einen Umsetzungsvorschlag für die Besteuerung nach Ladekapazität zu machen. Im Winter 2022 sprach sich der Nationalrat für das von der Landesregierung erarbeitete Bundesgesetz aus. Dagegen lehnte es der Ständerat in der diesjährigen Frühjahrssession ab, auf die Vorlage einzutreten.
Damit ist nun wieder der Nationalrat am Zug. Schliesst er sich dem Ständerat an, ist das Vorhaben vom Tisch. Beharrt er auf seiner Position, ist erneut der Ständerat am Zug und könnte die Vorlage mit einem erneuten Nichteintretensentscheid definitiv beerdigen.
Den Ausschlag in der Ständeratsdebatte vom März gab insbesondere die Befürchtung, die Neuregelung könnte in einer Situation, in der die Lage der Bundesfinanzen ohnehin angespannt ist, zu erheblichen Steuerausfällen führen. Zudem bestanden Zweifel an der Verfassungsmässigkeit des Vorhabens.
Mit den gleichen Argumenten beantragt die vorberatende Nationalratskommission mit 15 zu 9 Stimmen, die grosse Kammer solle sich dem Ständerat anschliessen. Eine Minderheit der Kommission möchte am früheren Entscheid festhalten und erneut auf die Vorlage eintreten. Sie verweist insbesondere darauf, dass zahlreiche andere Staaten die Tonnagesteuer bereits anwenden.
Grundsätzliche Kritik an der pauschalen Besteuerung übte von Anfang an die Linke. Sie sieht in der Tonnagesteuer ein ungerechtfertigtes Steuergeschenk an eine einzelne Branche. Rot-Grün hat das Referendum angekündigt, sollte das Parlament die Vorlage verabschieden.