Nicht ein trat der Ständerat am Dienstag auf eine vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz. Die Landesregierung wollte sich in diesem Gesetz explizit zur Förderung einer "hohen Baukultur" bekennen.
Dies in Erfüllung mit der auf Initiative der Schweiz im Jahr 2018 verabschiedeten internationalen Erklärung von Davos. Einer Mehrheit des Ständerats gingen diese Vorschläge des Bundesrats zu weit. Die geltenden Bestimmungen reichten aus, und die Kantone seien für diese Aufgabe zuständig.
Die total rund 990 Millionen Franken fliessen unter anderem für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK), für die Filmförderung des Bundes, für das Schweizerische Nationalmuseum und für die Kulturstiftung Pro Helvetia. Um zwei Millionen Franken stockte der Ständerat den Zahlungsrahmen für Finanzhilfen des BAK auf.
Diese zwei Millionen fliessen laut der Sprecherin der vorberatenden Kommission zugunsten von Projekten für ein nationales Frauenmuseum und für einen Schweizer Ort der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus. Die Botschaft geht nun an den Nationalrat.
Grundlage für Raubgut-Kommission
Im Grundsatz unbestritten war im Ständerat, dass die Schweizerische Nationalbibliothek künftig verpflichtet werden soll, auch elektronisch verfügbare Informationen mit Schweiz-Bezug zu sammeln, zu erschliessen und zu vermitteln.
Zudem soll der Bund dank einer Änderung des Bundesgesetzes über die Sprachen künftig die italienische und die rätoromanische Sprache und Kultur auch ausserhalb des angestammten Sprachgebiets fördern.
Mit einer Änderung des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer will der Ständerat die Grundlage schaffen für eine unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe. Die Kommission soll den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Auf Gesuch hin soll sie "nicht bindende Empfehlungen" abgeben können.
Der Ständerat verschärfte aber die Bestimmung insofern, als die Kommission nur dann Empfehlungen ausarbeitet, wenn einem Gesuch alle Parteien zustimmen. Der Antrag einer einzelnen Partei soll nicht ausreichen.
Mit dem Vorschlag, eine solche Kommission zu schaffen, reagierte der Bundesrat auf die Diskussionen zu Kulturgütern mit Kolonialvergangenheit und Raubgut aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zudem gab es Forderungen aus dem Parlament.
Neu soll der Bund auch Finanzhilfen gewähren für den Aufbau und den Betrieb einer öffentlich zugänglichen Datenbank zur Provenienzforschung zu Kulturgütern der Schweizer Museen.
Gesamtausgaben tiefer als geplant
Der frühere Bundesrat Alain Berset stellte die neue Kulturbotschaft 2025-2028 vor etwa einem Jahr vor. Gemäss Aussagen von Bersets Nachfolgerin Elisabeth Baume-Schneider wurden in die Konzipierung der Botschaft erstmals Kantone, Städte, Gemeinden sowie vierzig Kulturverbände aus allen Sparten einbezogen.
Nach der Vernehmlassung kürzte der Bundesrat die geplanten Gesamtausgaben mit Verweis auf die angespannten Finanzen um 14 Millionen Franken. Im Vergleich zur Kulturbotschaft 2021 bis 2024 sieht der Bundesrat um 0,9 Prozent höhere Ausgaben vor, was aber teuerungsbedingt zu einem Rückgang der Mittel um 0,1 Prozent führt.
Bei der Vorstellung der Botschaft schrieb der Bundesrat Anfang März, insgesamt solle der Kultursektor in der Schweiz dank der neuen Botschaft nachhaltiger, digitaler und sozial gerechter werden, und die kulturelle Vielfalt solle gestärkt werden.
Schweiz bekommt "Kulturhauptstädte"
Die Botschaft sieht auch die Lancierung des Projekts "Kulturhauptstadt Schweiz" vor. Wie bei den europäischen Kulturhauptstädten soll das schweizerische Projekt in regelmässig wechselnden Städten stattfinden und einen Beitrag zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts beitragen.
Erste Kulturhauptstadt der Schweiz soll 2027 La Chaux-de-Fonds NE werden.