Ende Mai hatte die grosse Kammer im Rahmen der Beratung des Krankenversicherungsgesetzes betreffend Datenaustausch und Risikoausgleich beschlossen, den Krankenkassen die Nationalität ausländischer Versicherter nicht zugänglich zu machen. Nun will sie das Anliegen jedoch auf Verordnungsstufe umsetzen.
Mit 105 zu 81 Stimmen bei einer Enthaltung nahm der Nationalrat am Mittwoch eine Motion seiner Sozial- und Gesundheitskommission (SGK-N) an. Aus Sicht der Mehrheit soll die Nationalität der Versicherten in den Statistiken zu den von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) vergüteten Leistungen künftig berücksichtigt werden.
Aus Sicht der Befürworter führt die Erhebung dieser Daten zu mehr Transparenz bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, wie Kommissionssprecher Thomas Aeschi (SVP/ZG) sagte.
Eine Minderheit um Brigitte Crottaz (SP/VD) beantragte die Ablehnung der Motion. Der Aufwand für eine solche Statistik sei angesichts der Informationen, die sie liefern würde, unverhältnismässig, argumentierte sie.
Es sei nicht sinnvoll, die Daten ausschliesslich unter Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit auszuwerten, sagte auch Gesundheitsministerin Elisabeth Baume-Schneider. Sie schlug stattdessen vor, einen Bericht über die Verteilung der Kosten zulasten der Krankenversicherung zu erstellen und dabei die Staatsangehörigkeit zu berücksichtigen. Das sei kostengünstiger und effizienter.
Die Motion geht nun an den Ständerat.