(sda) Die neue Kulturbotschaft des Bundes für die Jahre 2025 bis 2028 hat eine zweite parlamentarische Hürde genommen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat einem Grossteil dieses Kulturförderprogramms zugestimmt und dabei Ja gesagt zu einer neuen Kommission für historisch belastetes Kulturerbe.

Bei der Beratung der dafür nötigen gesetzlichen Grundlage im Bundesgesetz über den internationalen Kulturgütertransfer entschied die grosse Kammer am Mittwoch, dass die Kommission bei Streitigkeiten auch nur einseitig angerufen werden kann. So hatte dies der Bundesrat vorgesehen.

Damit besteht eine Differenz zum Ständerat, der im Juni in den Gesetzesentwurf geschrieben hatte, die Kommission werde im Einverständnis aller Parteien tätig. Eine Mehrheit des Nationalrats war der Ansicht, wenn die Kommission nur bei Einverständnis aller betroffenen Parteien tätig werden könne, würde sie faktisch handlungsunfähig.

In Deutschland habe eine auf diese Weise eingeschränkte Kommission nur sehr wenig Fälle behandeln können, hiess es mehrfach. Deutschland ändere nun das System.

Mit dem Vorschlag, eine solche Kommission zu schaffen, reagierte der Bundesrat auf die Diskussionen zu Kulturgütern mit Kolonialvergangenheit und Raubgut aus der Zeit des Nationalsozialismus. Zudem gab es Forderungen aus dem Parlament.

Die Kommission soll den Bundesrat und die Bundesverwaltung in Fragen rund um historisch belastetes Kulturerbe beraten. Auf Gesuch hin soll sie "nicht bindende Empfehlungen" zu historisch belasteten Kulturgütern abgeben können.

6,5 Millionen weniger für Pro Helvetia

Aus insgesamt zwölf Erlassen besteht die neue Kulturbotschaft des Bundes. Die Bundesbeschlüsse unter ihnen bilden die Voraussetzung dafür, dass der Bund unter anderem für Finanzhilfen des Bundesamts für Kultur (BAK), für die Filmförderung des Bundes, für das Schweizerische Nationalmuseum und für die Kulturstiftung Pro Helvetia rund 990 Millionen Franken bereitstellen kann.

Im Vergleich zur Kulturbotschaft 2021 bis 2024 sieht der Bundesrat um 0,9 Prozent höhere Ausgaben vor, was aber teuerungsbedingt zu einem Rückgang der Mittel um 0,1 Prozent führt. Alle Anträge, diese Mittel zu erhöhen oder zu senken, scheiterten im Nationalrat.

Bis auf einen: Die Kulturstiftung Pro Helvetia soll in den Jahren 2024 bis 2028 180,4 Millionen Franken erhalten, 6,5 Millionen weniger als Bundesrat und Ständerat wollen. Eine SVP-Minderheit der vorberatenden Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-N) und die Mehrheit der Finanzkommission (FK-N) setzten sich mit ihren Anträgen durch.

Noch im Juni wollte auch eine Mehrheit der WBK-N die Auslandsaktivitäten von Pro Helvetia um 6,5 Millionen Franken kürzen. Dies nach Kritik an der Präsenz der Stiftung in Moskau - welche Ende dieses Jahres eingestellt wird - und anderen Vorwürfen. Die WBK-N kam dann aber auf ihren Entscheid zurück und beantragte, Pro Helvetia 186,9 Millionen Franken zu geben.

Weiter schloss sich der Nationalrat bei den Finanzhilfen fürs BAK dem Ständerat an und stockte diesen Zahlungsrahmen um zwei Millionen Franken auf. Das Geld fliesst gemäss Aussagen vom Juni im Ständerat zugunsten von Projekten für ein nationales Frauenmuseum und für einen Schweizer Ort der Erinnerung an die Opfer des Nationalsozialismus.

Die Kulturbotschaft sieht auch die Lancierung des Projekts "Kulturhauptstadt Schweiz" vor. Wie bei den europäischen Kulturhauptstädten soll das schweizerische Projekt in regelmässig wechselnden Städten stattfinden und einen Beitrag zur Stärkung des nationalen Zusammenhalts leisten.

Gegen Begriff "hohe Baukultur" im Gesetz

Wie schon Anfang Juni der Ständerat trat auch der Nationalrat nicht auf eine Änderung des Bundesgesetzes über Natur- und Heimatschutz ein. Dieses Revisionsprojekt des Bundesrats, das Teil der Kulturbotschaft ist, ist damit vom Tisch.

Die Landesregierung wollte sich in diesem Gesetz explizit zur Förderung einer "hohen Baukultur" bekennen. Dies in Erfüllung der auf Initiative der Schweiz im Jahr 2018 verabschiedeten internationalen Erklärung von Davos.

Im Nationalrat gab die Vorlage nur wenig zu reden. Eintreten wurde auf Antrag einer SVP-/Mitte-Minderheit der WBK-N abgelehnt. Im Ständerat hiess es im Juni, die geltenden Bestimmungen reichten aus und die Kantone seien für diese Aufgabe zuständig.

Nicht behandelt hat der Nationalrat eine Änderung des Gesetzes über die Nationalbibliothek. Mit dieser Änderung will der Bundesrat sicherstellen, dass die Nationalbibliothek ihren Sammel- und Vermittlungsauftrag auch im digitalen Bereich erfüllen kann. Die WBK-N beugt sich noch über dieses Thema.

Wegen der Differenzen geht die Kulturbotschaft zurück an den Ständerat.