Die kleine Kammer hiess die Anpassungen im Gesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation mit 32 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen gut. Wegen zweier Änderungen in untergeordneten Punkten geht das Geschäft nachmals an den Nationalrat.
Die Vorlage macht es möglich, für das Cern einen Sachplan zu erstellen. Heute könnten Bauvorhaben auf den Parzellen des Cern erst nach einem rund acht Jahre dauernden Verfahren, für das Genf zuständig sei, umgesetzt werden, schrieb der Bundesrat in der Botschaft. Diese für die Raumplanung üblichen Fristen könnten dem schnellen Bedarf für Entwicklungen des Cern zuwiderlaufen.
90 Prozent des Cern liegen in Frankreich, der Rest im Kanton Genf. Das Sachplan-Verfahren wird im Absprache mit diesem Kanton durchgeführt. Auch die Kompetenzen für den Bund und den Kanton Genf werden mit der Gesetzesänderung geregelt. Der Bund erhält dabei Befugnisse, die heute beim Kanton liegen.