(sda) Jede Person in der Schweiz soll künftig individuell Steuern bezahlen, unabhängig vom Zivilstand. Der Nationalrat debattiert am Montag über eine Volksinitiative mit dieser Forderung und einen Gesetzesentwurf. Die Ausgangslage ist spannend, und die Debatte dürfte lebhaft werden.

Denn nur eine knappe Mehrheit der vorberatenden Kommission unterstützt die Steuergerechtigkeits-Initiative der FDP Frauen und auch das vom Bundesrat entworfene Gesetz über die Individualbesteuerung.

Zeit für Wechsel

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) verabschiedete Initiative und indirekten Gegenvorschlag mit je 13 zu 12 Stimmen. Im gegnerischen Lager sind Vertreterinnen und Vertreter von SVP und Mitte-Partei.

Heute werden in der Schweiz Verheiratete und gleichgeschlechtliche Paare, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, gemeinsam besteuert. Gehen beide Personen einer Erwerbstätigkeit nach, müssen sie wegen der Progression teilweise höhere Steuern bezahlen als Konkubinatspaare mit zwei getrennten Steuerveranlagungen.

Die Mehrheit hält die Zeit für reif für einen Wechsel. Sie hofft auf eine Abschaffung der Heiratsstrafe und ebenso darauf, dass Zweitverdiener und -verdienerinnen vermehrt eine bezahlte Arbeitsstelle annehmen, mit Blick auf den Fachkräftemangel.

Die Minderheit hingegen will am Verständnis der Ehe als Wirtschaftsgemeinschaft festhalten. Auch warnt sie vor dem grossen Aufwand, das System umzustellen, sowohl für die Behörden als auch für die Steuerpflichtigen. Denn individuell besteuern soll nicht nur der Bund, sondern auch die Kantone und die Gemeinden.

Schneller mit Gesetz

Der indirekte Gegenvorschlag zur Steuergerechtigkeits-Initiative stammt vom Bundesrat. Er findet, dass das Ziel mit Gesetzesbestimmungen schneller erreicht werden kann als mit einem Verfassungsartikel. So oder so dürfte aber die Einführung der Individualbesteuerung noch Jahre dauern.

Zum indirekten Gegenvorschlag gibt es mehrere Minderheitsanträge. Die Linke will die familienergänzende Kinderbetreuung in die Vorlage integrieren. Vertreter von SVP und Mitte wiederum wollen Ehepaare weiterhin gemeinsam besteuern. Sie beantragen eine Vorlage, die mit der Heiratsstrafe bei den Steuern aufräumt. Die SVP schliesslich beantragt mit einer weiteren Minderheit Tarifanpassungen bei der Besteuerung von Familien und Ehepaaren.

Gemäss der Vorlage des Bundesrates sollen die Einkünfte und Vermögenswerte von verheirateten Paaren nach den zivilrechtlichen Verhältnissen aufgeteilt werden, wie es heute bereits bei unverheirateten Paaren erfolgt. Der Kinderabzug bei der direkten Bundessteuer soll von heute 6700 auf 12'000 Franken erhöht werden.

Eine Milliarde Franken weniger

Die Individualbesteuerung dürfte bezogen auf das Steuerjahr 2024 bei der direkten Bundessteuer zu Mindereinnahmen von rund einer Milliarde Franken im Jahr führen. Davon trägt der Bund rund 800 Millionen Franken und die Kantone 200 Millionen Franken.

Nicht beziffert werden können die Auswirkungen auf die kantonalen Steuern. Denn die Kantone können selbst entscheiden über die Ausgestaltung von Abzügen und Tarifen. Die Mehrheit will, dass die Initiative respektive das Gesetz spätestens sechs Jahre nach der Annahme respektive dem Ablauf der Referendumsfrist umgesetzt ist.

Dem Rat liegen Minderheitsanträge vor, um die finanziellen Verluste aufzufangen. Einer verlangt eine aufkommensneutrale Ausgestaltung der Vorlage. Eine zweite will die Progression teilweise erhöhen, damit der Verlust für den Bund nur bis zu 500 Millionen Franken im Jahr beträgt.