Der Bund ist zuständig für die Gewährleistung der Kantonsverfassungen. Das Parlament beurteilt jährlich mehrere Änderungen von Kantonsverfassungen danach, ob sie Bundesrecht nicht widersprechen.
Die Genfer Stimmbevölkerung hatte am 18. Juni einen 24-wöchigen Elternurlaub beschlossen. Konkret soll die bestehende 16-wöchige kantonale Mutterschaftsversicherung um acht Wochen zugunsten des Vaters, der Partnerin der Mutter oder des Partners des Vaters ergänzt werden. Sowohl die Mutterschaftsversicherung als auch die neue Elternschaftsversicherung sollen durch gleich hohe Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden finanziert werden.
Dieser zweite Teil der Vorlage ist laut dem Bundesrat nicht mit geltendem Bundesrecht vereinbar. "Im Gegensatz zur Mutterschaftsversicherung haben die Kantone heute in diesem Bereich nicht die Kompetenz, eine Versicherung einzuführen, die durch paritätische Beiträge finanziert wird", schrieb die Landesregierung im Mai mit Verweis auf eine Auslegung des Bundesamtes für Justiz (BJ).
Gleichzeitig gab der Bundesrat eine entsprechende Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz (EOG) in die Vernehmlassung. Falls dieses Gesetz dereinst in diesem Sinne geändert würde, werde der Bundesrat die Gewährleistung der Genfer Elternschaftsversicherung beantragen, schrieb er.
Das Parlament möchte diese Arbeiten abwarten, bevor es über die Gewährleistung der Genfer Verfassungsbestimmungen entscheidet. Der Nationalrat ist am Mittwoch dem Ständerat gefolgt. Die übrigen Änderungen in den Kantonsverfassungen von Bern, Genf, der Waadt und dem Jura wurden vom Parlament genehmigt.