Mit 120 zu 67 Stimmen ohne Enthaltungen folgte die grosse Kammer der Mehrheit ihrer Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung (Urek-N). Damit setzte sich eine Allianz von SVP, SP und Grünen durch.
Nun ist wieder der Ständerat am Zug. Er hatte im Februar für Nichteintreten votiert. Hält er an seiner Position fest, ist die Gesetzesänderung vom Tisch.
Erarbeitet hat die Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland die Urek-N. Den Anstoss dazu gab eine parlamentarische Initiative der Zürcher SP-Nationalrätin Jacqueline Badran.
Prinzip "Nein, ausser"
Ziel ist es, strategisch wichtige Schweizer Kraftwerke sowie Strom- und Gasnetze vor einem Verkauf ins Ausland zu schützen. Nach dem Prinzip "Nein, ausser" wären Verkäufe ins Ausland damit im Grundsatz verboten und nur unter bestimmten Bedingungen und mit einer Bewilligung möglich.
Die Befürworterinnen und Befürworter der Vorlage vertraten die Ansicht, der Schutz bedeutsamer Energieanlagen sei für die Sicherheit der Schweiz essenziell.
"Wir wollen nicht, dass Geld der Schweizer Bevölkerung ins Ausland abfliesst", sagte Gabriela Suter (SP/AG) namens der SP-Fraktion. Wenn ein Verkauf ins Ausland im Grundsatz verboten sei, habe das auch eine Wirkung auf potenzielle Verkäufer.
Der Bundesrat sowie eine Kommissionsminderheit aus FDP, Mitte und GLP argumentierten, die Lex Koller sei als Instrument ungeeignet. Sie wollten keine separate Lösung für den Energiebereich, zumal mit dem Investitionsprüfgesetz eine sektorübergreifende Regelung bestehe.
Bundesrat gegen "Sonderlösung"
Mit dem Investitionsprüfungsgesetz blieben ausländische Investitionen im Grundsatz erlaubt, der Staat könne aber bei Sicherheitsbedenken intervenieren, sagte Justizminister Beat Jans. Für eine Sonderlösung im Energiebereich gebe es keinen überzeugenden Grund.
Man sei keineswegs naiv, etwa in Bezug auf aggressive Staatsfonds, sagte Minderheitssprecher Nicolò Paganini (Mitte/SG). Die Vorlage ziele aber am eigentlichen Problem vorbei, denn ein grosser Teil der Energie-Infrastrukturen sei ohnehin in der Hand von Kantonen und Gemeinden: "Dieses Geschäft verdient eine schickliche Beerdigung".
Susanne Vincenz-Stauffacher (FDP/SG) sprach von einem ungerechtfertigten Eingriff in Eigentümerrechte und die Wirtschaftsfreiheit. Zudem schade es der Versorgungssicherheit, wenn die Kapitalbeschaffung erschwert werde.
Vincenz-Stauffacher warnte auch vor Retorsionsmassnahmen, wenn Schweizer Energieunternehmen Beteiligungen im Ausland erwerben wollten. Es handle sich um eine Überregulierung ohne jeden erkennbaren Nutzen.