Die Chancen stehen recht gut, dass der Ständerat Ja sagt. Beantragt doch eine Mehrheit der vorberatenden Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) Zustimmung zum Entwurf einer Änderung des Stromversorgungsgesetzes.
Allerdings will die Urek-S die Bedingungen für die Gewährung der Strompreisrabatte an mehr Bedingungen knüpfen als der Nationalrat. So will die ständerätliche Kommission etwa im Gesetz verankern, dass die Elektrizitätskosten der zu unterstützenden Firmen mindestens 5 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen.
Die Unternehmen müssen zudem am Emissionshandelssystem der Schweiz teilnehmen, die Erhaltung des Schweizer Produktionsstandorts anhand eines Geschäftsplans aufzeigen und einen Netto-Null-Fahrplan erarbeiten.
Im Fokus der Hilfe stehen laut den Parlamentsdebatten Stahl Gerlafingen im Kanton Solothurn, Swiss Steel in Emmenbrücke LU und die Walliser Aluminiumgiesserei Novelis, obwohl sie im Gesetzestext nicht namentlich erwähnt werden. Ihnen soll während vier Jahren ein Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes erlassen werden. Den Rabatt tragen sollen alle Stromkonsumentinnen und -konsumenten solidarisch.
Im Interesse der Versorgungssicherheit des Landes und der Nachhaltigkeit müssten Rahmenbedingungen für Eisen-, Stahl- und Leichtmetallgiessereien "von strategischer Bedeutung" geschaffen werden, die diesen Werken eine Weiterexistenz erlaubten. Das sagen die Unterstützerinnen und Unterstützer der Vorlage.
Diese stammt von der Urek des Nationalrats. Der Ständerat debattiert am Montag auch drei Vorstösse, die am Ursprung der Urek-Vorlage standen.