Die SIA-Norm 118 sehe bereits vor, dass bei einer unverschuldeten Verzögerung seitens des Unternehmens- etwa Hitzetagen - die Fristen angemessen erstreckt werden müssten. Das schreibt die Kommission in ihrem Vorstoss. Doch leider würden diese Bedingungen in den Werkverträgen oft ausgeschlossen.
Den Unternehmen drohten damit bei Terminverzögerungen oft hohe Konventionalstrafen. Der Bundesrat solle deshalb alle notwendigen Massnahmen ergreifen, damit Natureinflüsse, wie sie in der SIA-Norm 118 geregelt seien, bei der Planung und Ausführung von Arbeiten verpflichtend berücksichtigt würden. Baumeister und Gewerkschaften unterstützten den Vorstoss.
Eine Kommissionsminderheit und der Bundesrat wandten sich gegen die Motion. Die Branche sei selber daran, Lösungen zu erarbeiten oder habe dies schon getan. Mit 123 zu 62 Stimmen bei sechs Enthaltungen sagte der Nationalrat Ja zur Motion, die nun in den Ständerat geht.