Ein allfälliger zweiter Wahlgang würde am 10. August 2025 stattfinden, teilte Tobias Moser, der Zuger Landschreiber auf Anfrage von Keystone-SDA mit.
Wenn kein zweiter Wahlgang notwendig ist, wäre der frühestmögliche Amtsantritt der neuen Regierungsrätin oder des neuen Regierungsrats am 28. August 2025. Bei einem allfälligen zweiten Wahlgang, würde das neue Mitglied der Regierung seine Arbeit frühestens am 2. Oktober 2025 aufnehmen.