(sda) Das Parlament verlangt einen restriktiveren Kurs in der Asylpolitik. Es will mehr Kontrollen an der Grenze. Straffällige Asylsuchende sollen konsequenter vom Asylverfahren ausgeschlossen werden. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat entsprechenden Vorstössen zugestimmt.

Ohne Gegenantrag nahm die kleine Kammer am Donnerstag eine Motion ihrer Sicherheitspolitischen Kommission (SIK-S) zur Verstärkung der bestehenden Grenzkontrollen an. Da der Nationalrat bereits am Montag einen gleichlautenden Vorstoss gutgeheissen hatte, muss der Bundesrat nun einen Umsetzungsvorschlag machen. Die Landesregierung war mit dem Auftrag einverstanden.

Nichts wissen wollte der Ständerat dagegen von der Einführung systematischer Grenzkontrollen. Er lehnte eine entsprechende Motion von Marco Chiesa (SVP/TI) mit 20 zu 17 Stimmen bei sechs Enthaltungen ab. Die Motion ist damit vom Tisch.

Der Tessiner Ständerat argumentierte unter anderem, die Schweiz dürfe in Sachen Grenzkrontrollen nicht weniger tun als ihre Nachbarstaaten. "Grenzen lassen sich praktisch nicht einfach dichtmachen", sagte dagegen Mathias Zopfi (Grüne/GL) namens der vorberatenden Kommission.

"Nicht auf Verdacht hin einsperren"

Wie zuvor der Nationalrat votierte die kleine Kammer dafür, dass kriminelle Asylsuchende vom Asylverfahren ausgeschlossen werden sollen. Straftäter, die bereits ein Bleiberecht haben, sollen dieses verlieren. Wie die grosse Kammer will der Ständerat zudem die Bewegungsfreiheit von Asylsuchenden einschränken, gegen die ein Strafverfahren läuft. Er hiess zwei entsprechende Motionen aus den Reihen der SVP gut.

Der Bundesrat argumentierte ohne Erfolg, es sei schon heute möglich, jemanden als des Asyls unwürdig einzustufen. Es brauche aber eine Einzelfallprüfung, damit die Menschenrechte gewahrt würden, sagte Justizminister Beat Jans: "Wir schicken niemanden in den Tod." Jans warnte zudem, man dürfe Menschen nicht auf Verdacht hin einsperren.

Diskussion um Sonderdebatten

Die Annahme der beiden SVP-Motionen ist zunächst ein politisches Signal. Als an den Bundesrat überwiesen gelten gleichlautende Motionen nach der Zustimmung in beiden Räten nur, wenn sie von einer Kommission stammen. Motionen von Parlamentsmitgliedern oder Fraktionen müssen dagegen in den Zweitrat.

Zopfi monierte, solche gleichlautenden Motionen verursachten den Kommissionen unnötige Arbeit. Denn sie müssten vor der Behandlung im Zweitrat Vorstösse aus dem anderen Rat prüfen, über die der eigene Rat inhaltlich schon entschieden habe. Er rief ohne Erfolg dazu auf, alle Motionen abzulehnen, die inhaltlich keinen Mehrwert brächten.

Auswertung von Behördendaten

Insgesamt standen 15 Vorstösse auf dem Programm der ausserordentlichen Session. Einverstanden war der Ständerat damit, dass künftig die Daten von Gemeinden, Sozialversicherungen, Krankenkassen und weiteren Akteuren abgeglichen werden sollen, um gegen illegale Migration vorzugehen. Der Nationalrat hatte die entsprechende Motion im September angenommen. Sie betrifft namentlich Sans-Papiers.

Der Bundesrat warnte vor ungewollten Effekten. Wenn Sans-Papiers nicht versichert seien, müssten für ihre Gesundheitskosten Kantone und Gemeinden aufkommen.

Keine Zurückweisungen

Mehrere weitere Forderungen der SVP für eine restriktivere Asylpolitik lehnte der Rat in der mehrstündigen Asyl-Sonderdebatte ab. Unter anderem sprach er sich dagegen aus, Asylsuchende an der Grenze zurückzuweisen, wenn sie aus einem sicheren Drittstaat einreisen.

Dagegen verlangt der Ständerat, der Bund solle sicherstellen, dass die Kantone die Wegweisungsverfügungen des Staatssekretariats für Migration innert der gesetzlich vorgeschriebenen Ausreisefristen vollziehen. Eingereicht hatte die entsprechende Motion Daniel Fässler (Mitte/AI). Sie geht an den Nationalrat.

Der Bundesrat kritisierte, jene Fristen richteten sich an die ausreisepflichtigen Personen, nicht an die Kantone. Oft sei es sinnvoll, erst dann Zwang anzuwenden, wenn jemand die Frist zur freiwilligen Ausreise ungenutzt verstreichen lasse.