Mit 38 zu 0 Stimmen und ohne Enthaltungen sagte er am Donnerstag Ja zur entsprechenden Vorlage. Die Anpassung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (BPI) ist nötig, weil es sich um eine Schengen-Weiterentwicklung handelt. Die Vorlage geht an den Nationalrat.
Laut Bundesrat bleibt jedoch der Grundsatz bestehen, dass nur Schengen-Mitgliedstaaten Ausschreibungen im SIS vornehmen können. Will Europol eine Ausschreibung, muss sie einen entsprechenden Vorschlag einreichen. Auf diesem Weg kann Europol Informationen aus Drittstaaten zu Verdächtigten an ein Schengen-Land übermitteln.
Dieser Staat wird die erhaltenen Informationen prüfen und, sofern er es als notwendig und berechtigt bewertet, eine Ausschreibung im SIS vornehmen. In der Schweiz wäre das Bundesamt für Polizei (Fedpol) dafür zuständig. Das soll die Bekämpfung von Terrorismus und schwerer Kriminalität im Schengen-Raum stärken.
Die Vorlage enthält eine Liste von Straftaten, für die eine Ausschreibung zulässig sind. Massgebend ist eine drohende Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren, wie Justizminister Beat Jans ausführte. Aufgeführt sind neben Terrorismus Straftaten wie vorsätzliche Tötung, Menschenhandel sowie Drogenhandel.